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Gesetze bei Gründung einer Hochschulgruppe?

 
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Anne Tannert
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 1
Wohnort: passau

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 15:38    Titel: Gesetze bei Gründung einer Hochschulgruppe? Antworten mit Zitat


Hallo,

wir möchten an der Uni Passau eine UNICEF-Hochschulgruppe gründen und finden keinerlei Informationen über Gesetze, die man beachten muss, wenn man eine Hochschulgruppe gründet. Gibt es so etwas gar nicht? Muss die Uni nicht irgendwie darüber Bescheid bekommen? Was muss man berücksichtigen? Ich wäre sehr dankbar für jede Antwort,

LG Anne
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Relevant ist zunächst mal, was diese Hochschulgruppe konkret machen will.

"Hochschulgruppe" ist ja kein feststehender rechtlicher Begriff. Dahinter kann sich ein eingetragener Verein, als auch ein loses Kaffekränzchen in der Cafeteria verstecken.

Fragen Sie doch mal bei bereits bestehenden vorbildhaften Hochschulgruppen an. Die haben bestimmt konkrete Infos über die Rahmenumstände.

Gruß
mc
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

1. Forenregeln - wäre nett gewesen.

2. Fragen Sie bei der Verwaltung Ihrer Hochschule und bei den existierenden Hochschulgruppen. Die Verwaltung wird Ihnen zumindest sagen können, welchen Status die "Hochschulgruppen" an der Universität genießen und welche Förderung sie auf welcher Grundlage erhalten (vermutlich zumindest einmal Räumlichkeiten/Aushangflächen?). Andere "Unicef-Gruppen" - so das denn einen überörtlichen Dachverband/ansprechpartner gibt - sollten evtl. auch Informationen haben?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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