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Heim verweigert Nebenkostenübersicht

 
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Klingsor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 23:40    Titel: Heim verweigert Nebenkostenübersicht Antworten mit Zitat

Darf ein Pflegeheim den Angehörigen, bzw. gesetzlichen Betreuern eines Bewohners, Auskunft zu angefallenen Nebenkosten verweigern? Hintergrund:

Nehmen wir an, ich bin die gesetzliche Betreuerin meiner demenzkranken Mutter und mußte sie in ein Heim geben. Dieses Heim schlägt auf die monatlichen Kosten einen in der Höhe frei wählbaren, regelmäßig mit abgebuchten Barbetrag auf, der für Ausgaben wie Medikamentenzuzahlungen, Friseur, Fußpflege, Kiosk-Artikel etc. verwendet wird. Das Heim verweigert nun eine Aufstellung dieser Nebenkosten mit der Begründung, das sei nicht üblich.

Dürfen die das? Hat man als Betreuer nicht das Recht und sogar die Pflicht, sich einen Überblick zu verschaffen und das Geld des Betreuten gewissenhaft zu verwalten? Z.B. weiß man sonst ja gar nicht, ob eine Befreiung von Zuzahlungen möglich ist, weil man ja nicht weiß, wieviel da anfällt und man das der Kasse gegenüber auch gar nicht nachweisen könnte ohne die entspr. Angaben. Hat man evtl. auch ein Recht auf Aushändigung der betreffenden Quittungen, Bons etc.? Sonst können die ja wer-weiß-was auflisten...

Vielen Dank!

Klingsi
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand gesetzliche Betreuerin auch für Vermögenssorge ist, sollte dass Heim die entstandenen Kosten schon auflisten und durch Quittungen nachweisen können. Die Quittungen gehören dem, der sie bezahlt und das ist der Heimbewohner.

Natürlich bräuchten Sie in diesem fall erst recht die Zuzahlungsbelege.

Das ist aber eigentlich auch übliche Praxis.

Wenn das Heim einen Betrag frei wählbaren Betrag abbucht muß dafür ja eine Einzugsermächtigung in dieser Höhe vorliegen. Diese könnte auch widerrufen werden - natürlich nur der Betrag, der über den Heimkosten liegt.

Wenn die Vermögenssorge kein Aufgabenkreis ist, sieht die Sache natürlich anders aus.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Setezn Sie dem Heim schriftlich eine Frist zum Nachweis aller bisher anfallenden Kosten
wenn dann nichts kommt, schalten _Sie schriftlich die Heimaufsicht des Landes ein und senden eine Kopie an die geschäftsführung des Heimträgers (in kirchlichen Fällen z.B. die Diakonie, u.ä., also die übergeordnete Struktur des Heimes)

Treten Sie in Dialog mit den Aufsichtsgremien und scheuen Sie sich ach nicht, notfalls einen Rechtswanwalt einzuschalten. Ich habe festgestellt, dass solche Finanztricks in Heimen, in denen man bisher gewohnt war, dass sich niemand kümmert, durchaus üblich sind.
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