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Untersuchung erzwingen ?

 
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 14:41    Titel: Untersuchung erzwingen ? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag !

Mal angenommen, eine Person O (wie Oma Sehr glücklich ), benimmt sich in einem Masse "sonderbar" (steht mit gepackten Koffern vor ihrer eigenen Haustür und möchte nun nach hause gefahren werden;vergisst mitten beim Kuchenbacken, was sie nun eigentlich tun wollte und lässt den halbfertigen Teig einfach liegen und wundert sich lediglich 5 Minuten später, warum die Hände eigentlich "so schmutzig" sind; möchte sofort zur Bank, um die Konten klären zu lassen, allerdings ohne Anlass, mit den Konten ist alles ok...ausserdem ist es Samstag abend)dass die Vermutung einer Altersdemenz (Alzheimer o.ä.) nahe liegt. Die Tochter T, nebest Ehemann E weigern sich aber, dies zur Kenntnis zu nehmen und klärende Untersuchungen (zB Besuche bei einer dieser "Gedächtnis- Sprechstundenoder einem Gerontologen o.a.) einzuleiten....... Person O allein wird dies auch nicht in Angriff nehmen....was könnten Enkel E und Schwiegertochter S da tun ? Ans Amtsgericht schreiben um eine Betreuung anzuregen scheint (noch Weinen ) über das Ziel hinaus zu schiessen und der Richter wollte doch sicher die Diagnose, um irgendetwas in der Art überhaupt prüfen zu wollen ?Person O hat ja auch zusätzlich durchaus überwiegend noch "lichte" Phasen, Personen E und S möchten aber gern, dass das auch noch so lang wie möglich so bleibt. ...... in diesem Zussammenhang ist sicher auch noch wichtig, dass Person O allein auf einem alten Bauernhof (ohne Bad, mit Ofenheizung, mit Klo über den Hof, Gasherd..... ja soetwas gibt es noch)lebt, was die Sicherheit der Person O in verwirrtem Zustand sicher noch mehr gefährdet.....
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 02:30    Titel: Antworten mit Zitat

Und wo ist nun die Frage, die wir beantworten sollen?

Frage aus Berlin, Gerd
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 09:21    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

für diesen bedauerswerten und auch gefährdeten Menschen (z. Brandgefahr) wäre es sicherlich vorteilhaft, wenn sie in einem Heim untergebracht wird. Sie bedarf der Beaufsichtigung in so erheblichem Umfang, wie kein Mobiler Dienst und keine Verwandten/Bekannten dies leisten können.

Wenn sie sich damit nicht einverstanden erkärt, dann wird es für alle schwer. Man kann natürlich abwarten, bis die Verwirrung vollständig ist, aber das ist für die Beteiligten sehr hart.

Von einer Betreuung würde ich erstmal absehen, dass kann man immer noch machen. Und für eine Unterbringung nach dem PsychKG (mal unter Google danach suchen) sehe ich die Voraussetzungen nicht gegeben.

Also kann man nur darauf hoffen, dass die Frau Oma in einem lichten Moment der Heimunterbringung schriflich (!) zustimmt.

Viel Erfolg und alles Gute,

Andreas
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

Genau dasselbe Problem hatte unsere familie auch-wir waren auch rücksichtsvoll und scheuiten uns, zu handeln: der ERfolg: das alte fachwerkhaus brannte in eine "nicht lichten" moment ab- was wior jetzt damit zu tun haben, übersteigt alle vorstellungen, also:

sofort krisensitzung mit der familie und ab ins altersheim, amtsgericht sofort um betreuung nachsuchen , von dort wird eine medizinische untersuchung angeregt, sich selbst als betreuer zur verfügung stellen und HAnDeln!!!
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

s. zu diesen problemen auch hier:

", Das Leben geht..doch-Senioren managen"
Leitfaden für Senioren und ihre Angehörigen, Köln 2005

im Buchhandel: ISBN (Bestellnummer): 3-930410-13-3
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @ Gerd Sehr glücklich !

...die Frage war wohl ein bisschen zu sehr "eingeschachtelt.... und lautete in Kurzform : gleich Betreuung beim Amtsgericht anregen, oder gibt es "etwas dazwischen",......

Hallo @all !

Vielen Dank für die Antworten und den Buchtipp, das werde ich mir mal "zu Gemüte" führen.... die Familienkrisensitzung lässt sich nicht herbeiführen, die Tochter blockt tatsächlich mit : Du bist kein Arzt ( was für´n Argument...), im Alter ist das eben so ( nur mal so : meine leiblichen Grosseltern sind deutlich älter und da klappt noch alles....) ab und weigert sich regelrecht etwas zu unternehmen....
So wird es wohl am Enkel und seiner Frau hängenbleiben, da zur Tat zu schreiten, auch wenn das einen fetten Familienstreit geben wird...... muss das Amtsgericht am Wohnort der Betroffenen angefragt werden, oder kann das, in so einer Art Amtshilfe, überall gemacht werden ?

Noch einmal vielen Dank für die Antworten, hat meinem Mann und mir bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen !

Lulu66
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