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Kreditkartenvertrag erloschen / Schufaeintrag

 
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MikeBR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Bruchköbel

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 13:40    Titel: Kreditkartenvertrag erloschen / Schufaeintrag Antworten mit Zitat

Hallo.

Der Kreditkartenvertrag ist ordnungsgemäß gekündigt und bereits erloschen. Die Schufa hat selbstverständlich während der Laufzeit einen ordnungsgemäßen Eintrag über den Besitz der Kreditkarte verwaltet.

Ist es zulässig, daß die Bank diesen Eintrag erst nach 120 Tagen löschen läßt oder kann ein Kunde die sofortige Löschung verlangen, sobald der Kreditkartenvertrag erloschen ist?

In den AGBs der Bank ist keine Frist von 120 Tagen angegeben. Die Bank begründet diese Frist mit internen technischen Abläufen.

Gruß Michael
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kunde kann nach Kündigung des Kreditkartenvertrages die unverzügliche Löschung des betreffenden SCHUFA-Eintrages verlangen. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Die Organisationsstrukturen größerer Geldinstitute können das natürlich ein wenig verlangsamen, ohne daß dahinter eine böse Absicht steckt. In diesem Fall ist der Kunde ja ohnehin nicht beschwert, da es sich bei diesem SCHUFA-Eintrag nicht um einen negativen Eintrag handelt.
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MikeBR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Bruchköbel

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 14:15    Titel: Genau Antworten mit Zitat

Genau,

es ist nichts negatives gelaufen und der Vertrag ist durch ordnungsgemäße Kündigung seitens des Kunden und durch Ablauf erloschen (Bank hat dies bestätigt).

Vielen Dank für die Antwort
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