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Kredit mit 2 Kreditnehmern

 
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mogidala
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 16:07    Titel: Kredit mit 2 Kreditnehmern Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Mal eine Frage, A und B (nicht verheiratet) haben vor einiger Zeit gemeinsam einen Kredit aufgenommen. A ist erster, B zweiter Kreditnehmer. Bei Trennung wurde vereinbart, dass A den Kredit allein zurückzahlt (leider nicht schriftlich). Nun hat A nicht mehr gezahlt und die Bank belogen, und der Kredit wurde gekündigt. A tut seit dem unsichtbar und ist nicht aufzufinden, so dass B allein auf den Schulden sitzen bleibt.

Hat B nun irgendeine rechtliche Handhabe, um das Geld von A zurückzufordern?

Vielen Dank für Eure Antworten!

LG
mog
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 16:12    Titel: Re: Kredit mit 2 Kreditnehmern Antworten mit Zitat

mogidala hat folgendes geschrieben::
Hat B nun irgendeine rechtliche Handhabe, um das Geld von A zurückzufordern?

Ja, aber da es ein gemeinsamer Kredit von zwei Personen war, kann B nur noch die Hälfte des gezahlten Restbetrages von A als dessen Anteil an den Schulden zurückfordern.
Die Vereinbarung zur Folge bei Trennung müsste im Zweifel bewiesen werden. Wenn es nichts schriftliches gibt, zum Beispiel durch Zeugen.
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mogidala
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 16:29    Titel: Re: Kredit mit 2 Kreditnehmern Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Nebelhörnchen!

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
die Hälfte des gezahlten Restbetrages von A als dessen Anteil an den Schulden.


Heißt 50% der noch offenen Summe, egal wer vorher wieviel beglichen hat, oder verstehe ich das falsch?

Danke!
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry Nebelhörnchen, das sehe ich aber anders. Oder es war richtig gemeint und nur falsch ausgedrückt.

Es besteht zwischen A und B eine Vereinbarung, dass A das Darlehen zahlt. Wenn die Bank B als weiteren Kreditnehmer in die Haftung nimmt, ändert das nichts an der Vereinbarung zwischen A und B. Folglich kann der Gesamte Betrag von A zurückgefordert werden und nicht nur die Hälfte.

Wenn A nicht freiwillig zahlt muß B ein Mahnverfahren betreiben und den Anspruch nötigenfalls beweisen.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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