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Hausratversicherung - Wiederbeschaffungswert
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 13:41    Titel: Hausratversicherung - Wiederbeschaffungswert Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu hier, ich wurde am vergangenen WE Opfer eines Wohnungseinbruchs. Ein Laptop, eine Digitalkamera, eine Spiegelreflexkamera mit gutem Objektiv und noch andere Dinge wurde gestohlen.

Nun meine Frage, in meiner Versicherungspolice steht was von Wiederbeschaffungswert. Wie kann ich mir das Vorstellen!? Das Notebook war gute 2 Jahre alt. Was sagt die Bezeichnung Wiederbeschaffungswert genau aus?? Rechnungen habe ich soweit noch.

Danke!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

"Wiederbeschaffungswert" meint hier den Neuwert von gleichwertigen Sachen.

Beispiel: der Laptop hat vor 2 Jahren 1.800 EUR gekostet. Ein technisch einigermaßen gleichwertiger Laptop ist heute neu für 1.300 EUR zu haben. Dann entsprechen die 1.300 EUR dem Wiederbeschaffungswert.

Bei solchen elektronischen Geräten gibts derzeit halt den Preisverfall.

Bei anderen Sachen (Möbel, Einrichtung) isses eher umgekehrt: gleichwertige Sachen kosten heute eher mehr als damals zum Zeitpunkt der Anschaffung.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mogli,

Inwiefern kann man technisch einigermaßen gleichwertig definieren, gerade bei den Laptops sind ja alle halbe Jahre Neuigkeiten zu vermelden.Das gestohlene Laptop hatte einen Pentium IV , bekomme man also den Wert eines heutigen (so sie noch gebaut werden) Pentium IV Laptops wieder??? Mit den Augen rollen Winken

Danke & Gruß

steener
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

steener hat folgendes geschrieben::
Danke Mogli,

Inwiefern kann man technisch einigermaßen gleichwertig definieren, gerade bei den Laptops sind ja alle halbe Jahre Neuigkeiten zu vermelden.Das gestohlene Laptop hatte einen Pentium IV , bekomme man also den Wert eines heutigen (so sie noch gebaut werden) Pentium IV Laptops wieder??? Mit den Augen rollen Winken

Danke & Gruß

steener


In der Praxis wird das so gehandhabt: Da du ja Anspruch auf den Wiederbeschaffungspreis hast, wird geschaut: Gibt es diese Notebook noch zum kaufen (nicht über Internetauktionshaus [Name geändert] o.Ä.) falls das nicht der Fall ist, wird meistens das nachfolgemodell oder etwas ähhnliches bezahlt
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

...wenn ein nachfolgemodell nicht besser ausgestattet ist (z.b. mehr arbeitsspeicher o.ä.)
_________________
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TheKing28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
...wenn ein nachfolgemodell nicht besser ausgestattet ist (z.b. mehr arbeitsspeicher o.ä.)


das kommt auf die versicherungsgesellschaft an, wenn ich z.B. eine Menge an Arbeitsspeicher habe die nicht mehr verbaut habe, bekomme ich auch mehr.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

is klar, wenn man z.b. ein 5 jahre altes notebook hat, dann gibt es heute kein "gleichwertiges" mehr neu zu kaufen. dann bekommt man das kleinstmögliche, was es heute zu kaufen gibt...also, die einsteigermodelle.
_________________
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steener
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich danke allen, die hier geantwortet haben, ich werde dann ja erleben wie meine Versicherung vorgeht. Ich melde mich dann diesbezüglich noch einmal. Danke

steener
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

steener hat folgendes geschrieben::
ich danke allen, die hier geantwortet haben, ich werde dann ja erleben wie meine Versicherung vorgeht. Ich melde mich dann diesbezüglich noch einmal.

Ja, es wäre nett, wenn Sie uns über den Ausgang auf dem laufenden halten würden.
Insbesondere mit Notebooks habe ich eigentlich gute Erfahrungen mit Versicherungen. Die beschädigten/gestohlenen Geräte gibt es meist nicht mehr neu zu kaufen, deshalb hat mir meine Versicherung nach Vorlage der Rechnung des Altgerätes eine Liste mit Vorschlägen von neuen Notebooks geschickt, die sie bezahlen würden (sozusagen ein Ausriss aus einer aktuellen Marktübersicht). Die Notebooks auf der Liste waren aber allesamt deutlich besser als das alte.
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steener
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

klar mache ich, aber schnell noch eine Frage, wie ist das eigentlich mit dem "Ersetzen"!? Müsste ich ein neues kaufen und die Versicherung überweist mir den Rechnungsbetrag, oder wie muss man sich das vorstellen!? Danke
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

steener hat folgendes geschrieben::
klar mache ich, aber schnell noch eine Frage, wie ist das eigentlich mit dem "Ersetzen"!? Müsste ich ein neues kaufen und die Versicherung überweist mir den Rechnungsbetrag, oder wie muss man sich das vorstellen!? Danke

Am besten vorher die Versicherung fragen, wie die Abwicklung genau erfolgen soll.
Meist können Sie sich ein neues Gerät kaufen und bekommen den Kaufpreis nach Vorlage der Rechnung von der Versicherung erstattet.
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steener
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bisher haben wir noch keinen Bescheid von der Versicherung erhalten, gibt es irgendwelche "Erfahrungen" wie lange sich Versicherungen im Normalfall Zeit lassen!??

Danke
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

alles was bis 14 tage dauert ist noch einigermaßen normal.
wobei es auch durchaus länger werden kann aufgrund personalmangel (krankheit, urlaubszeit, oder einfach unterbesetzt wg. sparmaßnahmen)

es kann aber auch sein, dass die versicherung die polizeiliche ermittlungsakte angefordert hat. die übermittlung dieser unterlagen von der staatsanwaltshcaft dauert und dauert...normalerweise informiert die versicherung ihren kunden aber, dass diese unterlagen angefordert wurden, und es daher noch ein bisschen dauern kann.
_________________
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steener
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

am Donnerstag kommt jemand bei uns vorbei, der vond er Versicherung beauftragt wurde den Schaden zu regulieren.

Was kann ich mir darunter vorstellen? Muss man dabei etwas beachten?! Ich werde natürlich keine Märchen erzählen, aber gibt es irgendwelche Tipps beim Umgang mit dem "Schadensregulierer"!?? Winken

Danke
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

steener hat folgendes geschrieben::
Hallo,

am Donnerstag kommt jemand bei uns vorbei, der vond er Versicherung beauftragt wurde den Schaden zu regulieren.

Was kann ich mir darunter vorstellen? Muss man dabei etwas beachten?! Ich werde natürlich keine Märchen erzählen, aber gibt es irgendwelche Tipps beim Umgang mit dem "Schadensregulierer"!?? Winken

Danke


Immer bei der Wahrheit bleiben und nichts hindichten, dann kann nichts schief gehen, ansonsten einfach posten wenn`s Probleme gibt Winken
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