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Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ

 
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Melle
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 13:00    Titel: Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ Antworten mit Zitat

Hallo

folgender Fall:

Person A möchte eine BUZ abschließen. Sie kennt sich aus und weiß, daß sie besser alle Erkrankungen/Untersuchungen angibt, die in den letzten fünf Jahren bestanden haben.

Sie bekommt nun folgende Erklärung von der Versicherung:

Zitat:
Es gilt als vereinbart, dass alle Erkrankungen und Funktionsstörungen des rechten Kniegelenkes sowie Komplikationen und Folgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, bei der Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Berufsunfähigkeit vorliegt, nicht berücksichtigt werden können


auf Deutsch=Leistungsausschluß

Person A hatte sich diese Bänderdehnung beim Sport zugezogen, wurde einmal behandelt, durfte sich eine Salbe in der Apotheke kaufen und danach war die Verletzung ausgeheilt

Ist es so üblich, daß bei einer ausgeheilten Verletzung trotzdem ein LA vereinbart wird? A kommt sich ein bißchen ver***** vor.

Okay, Person A wird diese Erklärung wahrscheinlich unterschreiben, denn in einem Bürojob wegen einer Knieerkrankung BU zu werden, hält sie für relativ unwahrscheinlich.

Aber mal ehrlich? Ist das normal Böse
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 13:09    Titel: Re: Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ Antworten mit Zitat

Melle hat folgendes geschrieben::
Person A möchte eine BUZ abschließen. Sie kennt sich aus und weiß, daß sie besser alle Erkrankungen/Untersuchungen angibt, die in den letzten fünf Jahren bestanden haben.

Dazu muß man sich nicht "auskennen", schließlich wird im Antrag danach gefragt (Formulierung der Fragen genau lesen) und meist auch über die möglichen Folgen unvollständiger bzw. wahrheitswidriger Angaben belehrt.

Melle hat folgendes geschrieben::
Ist es so üblich, daß bei einer ausgeheilten Verletzung trotzdem ein LA vereinbart wird? A kommt sich ein bißchen ver***** vor.

Das ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft total unterschiedlich, sowohl der Ausschluß selbst, als auch die genaue Formulierung desselben.
Aus diesem Grund ist es bei vorliegenden gesundheitlichen Problemen oder Störungen grundsätzlich ratsam, bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig sog. Probeanträge zu stellen, um zu sehen, was im einzelnen dabei herauskommt.
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 13:44    Titel: Re: Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dazu muß man sich nicht "auskennen", schließlich wird im Antrag danach gefragt (Formulierung der Fragen genau lesen) und meist auch über die möglichen Folgen unvollständiger bzw. wahrheitswidriger Angaben belehrt.


Vielen Dank für diese pauschale Antwort.A arbeitet selbst bei einer Versicherung und wollte nicht über Rechtsgrundlagen einschließlich der Konsequenzen des Antrages aufgeklärt werden. Daß diese Behandlung angegeben werde mußte, ist Person A vollkommen klar, schließlich fand ja auch eine Behandlung statt. Jedoch gehen die Meinungen, was im Antrag angegeben werden muß, doch in der Praxis oft stark auseinander...ach, hätte ich den zitierten Satz doch weggelassen Mit den Augen rollen

Person A möchte nur wissen, ob dies so üblich ist.

Sind hier vielleicht einige im Forum, die tagtäglich damit zu tun haben und darauf eine Antwort geben können?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 13:56    Titel: Re: Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ Antworten mit Zitat

Melle hat folgendes geschrieben::
Person A möchte nur wissen, ob dies so üblich ist.

Das ist leider absolut üblich. Nur jeder vierte (!) BU-Antrag geht bei den Versicherern anstandslos durch, der Rest wird abgelehnt oder nur mit Erschwernissen (höhere Prämien und/oder Leistungsausschlüsse) angenommen! Deshalb ja auch der Tipp, möglichst bei mehreren verschiedenen Versicherern sog. Probeanträge zu stellen. Weiterhin auf einen guten (das ist meist nicht der billigste) Vertrag Wert legen.
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 15:38    Titel: Re: Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Das ist leider absolut üblich. Nur jeder vierte (!) BU-Antrag geht bei den Versicherern anstandslos durch, der Rest wird abgelehnt oder nur mit Erschwernissen (höhere Prämien und/oder Leistungsausschlüsse) angenommen! Deshalb ja auch der Tipp, möglichst bei mehreren verschiedenen Versicherern sog. Probeanträge zu stellen. Weiterhin auf einen guten (das ist meist nicht der billigste) Vertrag Wert legen.


Sehr glücklich ja, ich weiß, daß dort hart geprüft wird, aber daß eine ausgeheilte Erkrankung jemandem angelastet wird, ist mir neu Winken

Person A möchte jedoch ungern woanders eine Versicherung abschließen, da sie selbst bei einer arbeitet, dort auch gelernt hat und sich dadurch mindestens genauso gut wie Sie dort auskennt, natürlich Mitarbeiterrabatt bekommt und Person A weiß auch, daß es normalerweise sinnig ist, bei mehreren Versicherungen Probeanträge zu stellen und nicht die erstbeste oder günstigste Versicherung zu nehmen, jedoch sind diese Faktoren für den vorliegenden Sachverhalt irrelevant Smilie
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 16:28    Titel: Re: Gesundheitsprüfung und Antragsannahme bei einer BUZ Antworten mit Zitat

Melle hat folgendes geschrieben::
Person A möchte jedoch ungern woanders eine Versicherung abschließen, da sie selbst bei einer arbeitet, dort auch gelernt hat und sich dadurch mindestens genauso gut wie Sie dort auskennt, natürlich Mitarbeiterrabatt bekommt und Person A weiß auch, daß es normalerweise sinnig ist, bei mehreren Versicherungen Probeanträge zu stellen und nicht die erstbeste oder günstigste Versicherung zu nehmen, jedoch sind diese Faktoren für den vorliegenden Sachverhalt irrelevant Smilie

Aufgrund der persönlichen Nähe von Person A zur Versicherungsgesellschaft könnten sich ja vielleicht Verhandlungsmöglichkeiten ergeben, die "Otto-Normal-Antragsteller" nicht zur Verfügung stehen. An dem Ausschluß selbst läßt sich wahrscheinlich nicht allzu viel rütteln, aber vielleicht ist es möglich, die Ausschlussklausel so einschränkend und kundenfreundlich wie irgendwie möglich zu formulieren?
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist auch möglich, mit dem Versicherer einen zeitlich befristeten Leistungsausschluß zu vereinbaren. Nach Ablauf dieser Frist hat der Versicherte die Möglichkeit aufgrund eines ärztlichen Attests vom Leistungsausschluß entbunden zu werden. Dies muß er allerdings selbst in die Wege leiten, d.h. er wird vom Versicherer in der Regel nicht darauf hingewiesen.

Persönlich habe ich hier sehr gute Erfahrungen mit der Alten Leipziger und der Continentalen.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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Melle
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eifeler
Danke für die gute und knackige Antwort.

Solche Sachen lassen sich ja sicherlich auch noch im Nachhinein regeln...ich denke, so werd ich das machen...
...aber die guten Erfahrungen bei Conti und AL helfen mir leider nicht weiter Sehr glücklich ...Person A bekommt doch Mitarbeiterrabatt Cool

Vielen Dank
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