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Verfasst am: 08.11.05, 07:52 Titel: wie ist das mit den gebühren....
hallo,
mal angenommen:
man wird von jemanden zivilrechtlich verklagt. der gegner hat sich einen anwalt genommen, man selbst nimmt keinen anwalt.
die sache wird vor gericht mit einem vergleich erledigt. die kosten werden entsprechend dem vergleich gegenseitig aufgerechnet.
kann dann derjenige ohne anwalt ebenfalls seine "kosten" in rechnung stellen? belegbare, wie z.b. einschreibe-gebühren für mahnbescheid-widerspruch o.ä.? gibts für die eigene "arbeit" (briefe schreiben, termin vor gericht) ansetzbare pauschalen?
würd mich mal interessieren, wie das so ist...
danke schonmal für antworten! _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die Vergleichsformulierung, "die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben" heisst ja gerade, dass jeder für seinen Anwalt selbst aufkommen muss. Hätte die 2. Partei einen Anwalt gehabt, hätte sie den selbst zahlen müssen. Wenn diese Person sich jetzt selbst eine Rechnung stellen will, kann sie das ruhig machen. 1000,- € pro Schriftsatz wären angemessen, wenn sie bereit ist, nicht an der eigenen Kostenrechnung zu zweifeln und sich die Kosten anstandslos selbst ausbezahlt....
Einer Partei ohne RA sind nur die nachweisbaren Verfahrenskosten zu erstatten. Sie kann also maximal geltend machen die Portokosten für Schriftsätze und die Kosten einer Terminswahrnehmung. Ein Entgelt für die selbst gefertigen Schreiben kommt dagegen nicht in Betracht.
Hinzuzurechnen sind allenfalls noch etwaig verauslagte Gerichtskosten. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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