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Verfasst am: 08.11.05, 20:45 Titel: Interne Umbuchungen der (Wortsperre: Firmenname)
Eine Bank bucht eingehende Beträge von 2 Kreditnehmern für ein Kreditkonto intern auf das gekündigte Girokonto des einen Schuldners um dieses zu bedienen obwohl es bis zur Tilgung des Kreditkontos ruhen sollte. Dadurch wird die Laufzeit des Kreditkontos absichtlich verlängert und es ergeben sich weitere Probleme mit dem zweiten Schuldner, weil der nicht aus der Pflicht gelassen wird und das zuviel gezahlte
Geld von Schuldner 1 zurück verlangt.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 08.11.05, 22:14 Titel:
Mit Ihrem Nachsatz haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen.
Wie geschah die Zahlung der 2 Kreditnehmer bzw. wo existiert das Kreditkonto - bei der gleichen Bank, also nur eine Umbuchung innerhalb des Geldinstituts ?
Eine eigenmächtige Umbuchung auf andere als das von den Kreditnehmern bestimmte Konto ist nicht gestattet. Nehmen Sie sich noch einmal Ihren Kreditvertrag vor, da steht so etwas normaler weise drin.
Falls zeitlich noch möglich, widerrufen Sie den jetzigen und vor allen Dingen auch künftige Rateneinzüge und überweisen fristgerecht die monatlichen Raten auf das Kreditkonto.
Wenn die Zahlung eindeutig als Gutschrift zu Gunsten des Kreditkontos deklariert war (und dies sollte eindeutig feststellbar sein; Immerhin sind nicht nur die Kontonummer sondern auch der Kontoinhaber unterschiedlich) ist die Bank natürlich verpflichtet, den Kundenauftrag zu erfüllen.
Ist die Zahlung nicht eindeutig zuzuordnen, hat die Bank ein Wahlrecht, welche Forderung sie zurrückführt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn mehrere Kredite/Konten (evtl. mit unterschiedlichen Haftungsverhältnissen) bestehen und die ursprünglichen Konten aufgelöst sind. In diesem Fall überweist der Schuldner auf ein internes Konto der Bank und muss über den Verwendungszweck steuern, welche Forderung (teil-)getilgt wird. Steht im Verwendungszweck nichts, nimmt die Bank natürlich die am schlechtesten gesicherte Forderung.
Der Rat von Report, bestehende Rateneinzüge zu widerrufen, ist in diesem Kontext nicht unbedingt gut. Zieht die Bank aufgrund einer bestehenden Einzugsermächtigung ein, so sollte im Regelfall durch die Einzugsermächtigung definiert sein, welche Forderung der Bank bedient wird. Also: Einzugsermächtigung nur widerrufen, sofern diese so allgemein formuliert ist, dass eine Zuordnung der Zahlungen nicht möglich ist.
Beide Konten befinden sich bei der selben Bank, nur für das gekündigte und ruhende Girokonto steht nur ein Schuldner in der Pflicht, während für das Kredtkonto Gesamtschuldnerisch gehaftet wird.
Es existiert jedoch nur eine Kundennummer für beide Konten.
Auf Nachfrage, warum jetzt solche Schwierigkeiten auftauchen oder künstlich geschaffen werden, kamen sehr nette Antworten.
-"Wie wir etwas buchen, ist unsere Angelegenheit"
-"Die Probleme mit dem Mitschuldner müssen sie selber klären, das interessiert uns
nicht"
"Wir können auch die Gesamtsumme fordern und pfänden, wenn Ihnen etwas nicht passt"
Ich habe keine Lust Ihnen unsere Arbeitsweise zu erklären und damit ist das Gespräch beendet (Aufgelegt)"
Anzumerken bleibt noch, das beide Schuldner immer um Kontoauszüge betteln müssen (letzter Auszug März 2005) und auf Schreiben nie geantwortet wird.
Alles nur telefonisch und jedesmal ein anderer Gesprächspartner mit anderen Versprechungen die nie gehalten werden.
Warum wohl hat die Rechtsabteilung nur ein Postfach und gibt die Anschrift nicht preis?
Weil sonst tausende von abgezogenen und bösartig in den Ruin getriebene Citibankkunden bestimmt furchtbare Sachen mit den Mitarbeitern tun würden.
Denke ich!
Eine Bank bucht eingehende Beträge von 2 Kreditnehmern für ein Kreditkonto intern auf das gekündigte Girokonto des einen Schuldners um dieses zu bedienen obwohl es bis zur Tilgung des Kreditkontos ruhen sollte.
Ich nehme an dass beide Konten gekündigt sind. Umgebucht werden doch sicher nur die eingehenden Betrage das Schuldners vom Girokontos. Gibt es eindeutige Vereinbarungen, dass das gemeinsame Kreditkonto zuerst zurückgeführt wird.
Wenn nicht kann die Bank die Zahlungen auf die Forderung aus dem gekündigten Girokonto verbuchen wenn sie von Schuldner kommen. Nicht aber die Zahlungen des Mitverpflichteten.
Welche Versprechungen werden denn von der Bank nicht eingehalten? Fassen Sie sich mal an die Nase.
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