Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ab wann beginnt die Verjährung von Anwaltsgebühren?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ab wann beginnt die Verjährung von Anwaltsgebühren?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
GeorgS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 10:33    Titel: Ab wann beginnt die Verjährung von Anwaltsgebühren? Antworten mit Zitat

Hallo Community,

sagen wir mal man hat im Jahr 2001 einen RA beauftragt ein Mahnverfahren gegen einen Schuldner zu veranlassen, der Mahnbescheid konnte jedoch nicht zugestellt werden, da Schuldner unbekannt verzogen. Dies teilt einem der RA schriftlich mit und man bittet den RA auch schriftlich um Rat, wie man in der Sache weitermachen soll. Man bekommt keine Antwort vom RA und selber hakt man auch nicht mehr nach und vergißt das ganze langsam.

Plötzlich bekommt man aber nach über 4 Jahren eine Rechnung vom RA aufgeschlüsselt nach Rechtsanwaltgebühr und Gerichtsgebühren für das Mahnverfahren aus dem Jahre 2001.

Nun die Frage, wann beginnt hier eigentlich die Verjährungsfrist? Muß vorher irgendwie offiziell eine Mandatsniederlegung erklärt werden oder ist einfach nur das Jahr der Leistungserbringung ausschlaggebend? Ist die Sache also bereits verjährt?

Viele Grüße,
Georg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Forderung aus dem Jahr 2001 ist mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt.
Der Schuldner muß natürlich die Einrede der Verjährung erheben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GeorgS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. es spielt keine Rolle, ob ein Fall (wie auch immer) zu einem exakten Datum abgeschlossen wurde oder das ganze praktisch unerledigt liegen geblieben ist - theoretisch könnte der Anwalt doch jetzt seine Bemühungen wieder aufnehmen oder hat er nach solanger Zeit gar keinen Auftrag mehr?

andere Frage: müßte das ganze nicht bereits zum 31.12.2003 verjährt sein (altes Schuldrecht)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.