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Bank sperrt Kontokorrent-Kredit!

 
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AKSE
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 11:51    Titel: Bank sperrt Kontokorrent-Kredit! Antworten mit Zitat

Eine GbR wurde vor drei Jahren von einem Ehepaar gegründet. In diesem Zusammenhang wird von beiden ein Geschäftskonto eröffnet, auf dem nach wenigen Monaten ein Kontokorrentkredit eingerichtet wurde. Nach einiger Zeit wurden zwei weitere Gesellschafter in die GbR aufgenommen und ein Erweiterungsvertrag zum ursprünglichen Gesellschaftsvertrag erstellt. Die beiden Gründer bleiben aber in Geschäftsführungsposition mit Verfügungsgewalt über das Konto.

Ausgelöst durch eine psychische Erkrankung scheidet die Ehefrau nun aus dem Unternehmen aus und kündigt den Kontokorrentkredit bzw. lehnt jede weitere Haftung für den Kontokorrentkredit ab. Das bringt die GbR in einen bedrohlichen Liquiditätsengpass, da die Bank der verbleibenden Gesellschaft den Kredit ohne Vorankündigung kündigt und nun lediglich die sofortige Rückführung des Kredits verlangt (der Kreditrahmen war etwa zur Hälfte ausgeschöpft - mit dem Kredit wurde aber auf mehrere Monate im Voraus disponiert). Das Konto soll auf Grund der geänderten Haftungssituation nun "abgewickelt" werden, obwohl sich das Unternehmen bezügl. Umsatz- und Ertragssituation positiv entwickelt hat und auch die gegenwärtige Auftragslage als gut eingeschätzt werden muss (die Geschäftskundenberaterin lässt sich gar zu dem "tollen Tipp" hinreissen, dass das ganze Unternehmen "abgewickelt" werden solle, trotz der geschilderten positiven Entwicklung). Die bankelevanten Sicherheiten des Unternehmens haben sich durch das Ausscheiden der Ehefrau nicht geändert.

Welche Möglichkeiten haben die verbleibenden GesellschafterInnen, Ihre Liquidität durch den Kontokorrentkredit zu erhalten bzw. das Geschäftskonto weiter bestehen zu lassen und lediglich die Ehefrau aus der Haftung auszuschliessen? Kann eine Bank ein Unternehmen ohne Vorwarnung und angemessene Frist in eine solch existenzbedrohliche Lage bringen und was lässt sich tun?

Danke für raschen Rat.
_________________
Wenn der Wind weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen. (Chin. Sprichwort)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 12:21    Titel: Re: Bank sperrt Kontokorrent-Kredit! Antworten mit Zitat

Hallo,

AKSE hat folgendes geschrieben::

Welche Möglichkeiten haben die verbleibenden GesellschafterInnen, Ihre Liquidität durch den Kontokorrentkredit zu erhalten bzw. das Geschäftskonto weiter bestehen zu lassen und lediglich die Ehefrau aus der Haftung auszuschliessen?


Die Bank ist frei darin, einen Kreditrahmen anzubieten oder nicht. Ohne Zustimmung der Bank läuft hier gar nichts. Also entweder
- Bank überzeugen (z.B. durch weitere Sicherheiten)
- Bank wechseln oder
- dem Rat der Bankmitarbeiterin folgen und das Geschäft abwickeln

AKSE hat folgendes geschrieben::

Kann eine Bank ein Unternehmen ohne Vorwarnung und angemessene Frist in eine solch existenzbedrohliche Lage bringen und was lässt sich tun?


Mangels hellseherischer Fähigkeiten konnte die Bank nicht vorhersehen, dass ein Gesellschafter ausscheiden würde. Eine Vorwarnung war dementsprechend schwierig.

Zum Thema angemessene Frist hilft ein Blick in die AGB der Bank:

AGB der Bank hat folgendes geschrieben::

19.2 Kündigung unbefristeter Kredite

Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

19.5 Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).


Eine angemessene Frist zur Rückführung der Inanspruchnahme muss die Bank also gewähren. Angemessen sind hier 3-4 Wochen, die der Kunden (Bonität vorausgesetzt) benötigt, den Kredit bei einer anderen Bank zu erhalten.
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