Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anrechnung §118 BRAGO: Erhöhung nach §6 BRAGO mit anrechnen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anrechnung §118 BRAGO: Erhöhung nach §6 BRAGO mit anrechnen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Marianne
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 08:07    Titel: Anrechnung §118 BRAGO: Erhöhung nach §6 BRAGO mit anrechnen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage:
Wird bei Anrechnung der Geschäftsgebühr nach §118 BRAGO auch automatisch die Erhöhung der Geschäftsgebühr um 3/10 nach §6 BRAGO mit angerechnet oder nicht?
(die Gebühr war im Frühjahr diesen Jahres entstanden und es wurde mangels eindeutiger Übergangsvorschriften mit dem RA vereinbart, diese Gebühr nach §118 BRAGO anzurechnen, allerdings nur zu den in der RVG angesetzten 50%)

Gruß
Marianne
Nach oben
Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht interessiert es den ein oder anderen ja doch noch:

Die Geb. gem. Nr. 1008 VV RVG stellt nunmehr einen eigenen Gebührentatbestand dar. Dies ergit sich aus der Vorbem. zu Teil 1 RVG-VV. Dort heitß es: "Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren."
Dies hat zur Konsequenz, dass bei einer Anrechnung der Geschäftgebühr nach Nr. 2400 bis 2403 VV RVG nach der Vorbem. 3 Abs 4 RVG-VV die Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV gerade nicht erfasst wird. INSOFERN BLEIBT DIE ERHÖHUNGSGEBÜHR DEM RA STETS ERHALTEN! (RVG-Beratungspraxis 6/2004.)

_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.