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Verfasst am: 08.11.05, 11:17 Titel: Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe
Hallo,
wenn eine Person A eine freiberufliche Tätigkeit in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mehreren Sozien betreibt und zusätzlich eine weitere Firma gründen möchte, deren Tätigkeit ein Gewerbe darstellt, ist dann seine gesamte Tätigkeit als Gewerbe anzusehen oder kann das getrennt werden?
Ich meine mal gehört zu haben, dass dann alle Tätigkeiten als Gewerbe angesehen werden, weiß aber nicht, ob das nur innerhalb einer Firma oder auch bei zwei getrennten Firmen gilt.
Verfasst am: 09.11.05, 00:13 Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe
SV Hoppe hat folgendes geschrieben::
...
Das ist eine steuerrechtliche Frage. Stichwort: Abfärbewirkung
Die Abfärbewirkung besagt, dass dann, wenn Personengesellschaften neben nicht gewerblichen auch gewerbliche Einkünfte erzielen, die gewerblichen grundsätzlich die anderen Einkünfte "infizieren". Das hat zur Folge, daß sämtliche Einkünfte gewerblich werden und der Gewerbesteuer unterliegen. Die Abfärbewirkung tritt nicht ein, wenn die gewerblichen Einkünfte nur einen kleinen Teil, meiner Erinnerung nach bis zu 1,25%, der Gesamtumsätze der Personengesellschaft ausmachen.
Ich meine, dass die Abfärbewirkung nur innerhalb einer Personengesellschaft zur Anwendung kommt, nicht aber bei einem Gesellschafter einer Freiberufler-Personengesellschaft, der außerhalb der Personengesellschaft auch gewerblich tätig wird.
Jedenfalls lässt der BFH bei einer Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgliederung der freiberuflichen Tätigkeit auf eine zweite Personengesellschaft zu, mit der Folge, dass bei Vorliegen dieser Voraussetzungen keine Abfärbewirkung eintritt. Das müsste dann auch bei Einzelkaufleuten gelten.
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