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Heimunterbringung unter Leistungen der ARGE

 
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 18:01    Titel: Heimunterbringung unter Leistungen der ARGE Antworten mit Zitat

Hallo,

einer meiner Betreuten (etwas über 40 Jare alt) ist zur Zeit in einem Seniorenheim, da er krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, in einer eigenen Wohnung zu leben. Andererseit ist er körperlich relativ fit.

Nun sagte mir jemand, ihm würden trotzdem Leistungen vom Arbeitsamt (Hartz IV) zustehen, da er ja noch arbeitsfähig ist und nur aufgrund der oben geschilderten Umstände im Heim ist.

Kann kemand hierzu etwas sagen ?

Gruss

Andreas
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anspruchsvorraussetzungen sind im I § 7 - § 12 SGB II zu finden.

Grundsätzlich widerspricht ein Heimaufenthalt nicht dem Bezug von ALG II. Allerdings müßte der Betreute auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig sein. Das heißt, er könnte auch jederzeit zu einem 1,- € Job eingesetzt werden.

Wichtig allerdings - bezieht er EU- Rente, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für Erwerbsunfähige oder Grundsicherung - dann ist die Arbeitsfähigkeit ausgeschlossen.

Ansonsten ALG II Antrags stellen - die werden schon die Leistungsfähigkeit prüfen.

Zusatzfrage - Wie wird das Heim finanziert (Eigenmittel, Pflegekasse, Sozialamt) ?
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 18:04    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo Lichtaus,

der Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt läuft noch. Heimpflegebedürfttigkeit liegt vor. Ist aber ein Drahtseilakt. Die gesamte Geschichte würde ein Buch füllen...

Gruss

Andreas
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Herr durch den Heimaufenthalt zum Sozialhilfeempfänger wird, halte ich den Antrag auf ALG II für nicht so wichtig, da das Sozialamt die Gelder sowieso einkassiert.

Ansonsten verpflichtet das Sozialamt sicher dazu eine Antrag auf EU - Rente zu stellen.

Wenn die Kostenübernahme durch das Sozialamt unklar ist, würde ich auf jeden Fall auch Antrag auf ALG II und Grundsicherung/ laufende Hilfe stellen, alleine um die Krankenversicherung abzudecken.

Überhaupt - auf die KV achten.
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