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Josi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 09.11.05, 19:11 Titel: bürgschaft bei auokauf |
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Hallo,
ich hab mal ne Frage :Mann nimmt ein Kredit auf für ein Auto.Die Frau unterschreibt als Bürge,hat aber kein eigenes Einkommen.Sie bekommt lediglich Kindergeld und Pflegegeld für ein behindertes Kind.(zusammen haben sie 3 Kinder).Vor 1 1/2 Jahren haben sie sich getrennt.Scheidung läuft.Der Mann hat das Auto übernommen.Nach einem Jahr hat er wohl das Auto zurückgegeben,da er es nicht mehr finanzieren konnte.Nun erhält die Frau einen Mahnbescheid.Die Frau lebt mit den 3 gemeinsamen Kindern von Alg 2 und wird auch in Zukunft wegen Pflege des Kindes nicht arbeiten gehen können.Der Mann zahlt auch keinerlei Unterhalt für Frau und Kinder.
Was kann die Frau tun,um nicht in den Ruin zu kommen?
Danke
Josi |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.11.05, 21:35 Titel: |
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Merke: Wer bürgt wird gewürgt.  |
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ttom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.08.2005 Beiträge: 174
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Verfasst am: 09.11.05, 21:54 Titel: |
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Grundsätzlich ist es so, wie nebelhoernchen schon geschrieben hat.
Wenn Sie aber schon einen Mahnbescheid bekommen haben, ist dieses Problem nicht erst gestern aufgetaucht. Denn normalerweise geht einem Mahnbescheid voraus, dass Sie gebeten werden, den Betrag zu zahlen. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Einspruch einzulegen. Dies würde ich, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist, sofort tun!!! Und anschließend direkt zur Schuldnerberatung! |
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Josi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 09.11.05, 22:05 Titel: |
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Danke für die schnellen Antworten.
Das Problem ist nicht erst seid gestern, es ist heute aufgetaucht.Ich habe vorher keine Zahlungsaufforderungen oder dergleichen erhalten. |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 09.11.05, 22:21 Titel: |
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Zitat: | Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Einspruch einzulegen. Dies würde ich, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist, sofort tun! |
Dami wäre ich vorsichtig. Wie nebelhoernchen schon korrekt geschrieben hat, ist die Forderung aus der Bürkschaft gerechtfertigt; ein Widerspruch würde vermutlich eine Klage nach sich ziehen, die
a. als verloren bezeichnet werden kann
b. zusätzliches Geld kostet, welches die Beklagte zu zahlen hätte
Wie hoch ist die geforderte Summe - haben Sie evtl. die Möglichkeit, diese in kleinen Raten abzuzahlen ?
Gruss
report |
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ttom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.08.2005 Beiträge: 174
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Verfasst am: 09.11.05, 22:29 Titel: |
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Zitat: | Dami wäre ich vorsichtig. Wie nebelhoernchen schon korrekt geschrieben hat, ist die Forderung aus der Bürkschaft gerechtfertigt; ein Widerspruch würde vermutlich eine Klage nach sich ziehen |
Wollte jetzt nicht sagen, dass die Bürgschaft nicht gerechtfertigt sei. Vielmehr würde aber, wenn nicht auf den Mahnbescheid reagiert wird, der Gerichtsvollzieher kommen. Dies würde sofort eine EV mit sich ziehen. (Es sei denn, es wäre genug Vermögen vorhanden) Durch den Einspruch hätte man aber sofort die Möglichkeit eine sofortige Vollstreckung zu umgehen und eine Stellungnahme abzugeben und erstmal etwas Zeit rauszuholen. Diese Zeit könnte man für Teilzahlungsvorschläge nutzen oder aber die Schuldnerberatung um Rat zu bitten. |
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Josi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 09.11.05, 22:39 Titel: |
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Es handelt sich um etwas über 7000 euro.Die Möglichkeit ist sehr gering dies abzuzahlen.Ich lebe mit den Kindern von Alg2 Unterhalt bekomme ich nur für den Kleinen vom Jugendamt.
Wie sieht das denn aus,ist mein Ex damit aus der ganzen sache raus und kann es sich gut gehen lassen?oder kann ich dann en den Ex Zahlungsansprüche stellen?
Gruß
Josi |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 09.11.05, 22:40 Titel: |
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Schon richtig, aber bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchfrist zunächst beim Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Mann könnte sich mit dem Gläubiger z.B. in der Art einigen, dass man keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, dafür wird aber die Vollstreckung ausgesetzt, wenn man sich auf eine Ratenzahlung/Stundung oder was auch immer einigt.
gruss
report |
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korbinian FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 10.11.05, 20:15 Titel: |
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Hallo
könnte die Ehefrau ohne Einkommen nicht durch die BÜ überfordert gewesen sein ?
Grüße
Korbinian |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 11.11.05, 09:23 Titel: |
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Hallo,
möglich wäre dies, aber anhand der Daten im Posting nicht erkennbar.
Zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme/Bürgschaft war das relevante Familieneinkommen wahrscheinlich (sonst hätte die Bank den Kredit ja nicht gemacht) ausreichend, den Kredit zu bedienen. Die spätere Einkommensverschlechterung durch Scheidung und Arbeitslosigkeit war zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht abzusehen.
Eine nachträgliche Verschlechterung der Einkommensverhältnisse sollte im Regelfall nicht zu einer Unwirksamkeit der Bürgschaft führen können.
Auch war der Kredit ja über das Auto abgesichert, so dass sich die Bürgschaft nur auf die Differenz zwischen Zeitwert und Kredithöhe bezog.
Vor allem aber diente der Kredit ja der Finanzierung des Autos. Es ist wahrscheinlich, dass dieses auch von der Ehefrau genutzt wurde und diese daher ein Eigeninteresse an dem Kauf hatte.
In der Gesamtschau sehe ich wenig Ansätze für eine Sittenwidrigkeit der Bürgschaft. |
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korbinian FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 11.11.05, 19:10 Titel: |
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Hallo Karsten11
sehe ich grundsätzlich auch so.
Andererseits dürfte bei ALOII und 3 Kindern im Fale einer Insolvenz nur ein Nullplan rauskommen. In diesem Sinne könnte man mal mit der Bank sprechen.
Die Klärung einer evtl. Überforderung im Wege der PKH und die Titilierung mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid verursacht doch auch nur Kosten.
Grüße
Korbinian |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 11.11.05, 19:34 Titel: |
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korbinian hat folgendes geschrieben:: | Die Klärung einer evtl. Überforderung im Wege der PKH und die Titilierung mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid verursacht doch auch nur Kosten. |
Die Bank muß aber ernstzunehmende Beitreibungsversuche (Titulierung, fruchtlose Vollstreckung) unternehmen, um die Forderung gegenüber den Finanzbehörden als uneinbringlich abschreiben zu können. Weiterhin wird die Bank bestrebt sein, einen SCHUFA-geeigneten Vorgang aus der ganzen Sache zu machen, damit wenigstens die anderen SCHUFA-Mitglieder zukünftig vor einem Bürgen gewarnt sind, der im Ernstfall nichts wert ist. Und letztlich geht es natürlich auch noch um's Prinzip - nicht daß nachher noch der Verdacht aufkommt, man müsste Forderungen bis zum Beispiel 1.000,- Euro bei Bank A nicht zahlen, da die bis zu diesem Betrag ohnehin nichts unternehmen. |
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NichtdieMama Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 11.11.05, 21:04 Titel: |
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Soviel ich weiß, kann die Bank dich nicht so einfach Pfänden, weil Du mit deinem Einkommen 8 was ich nicht kenne ) wahrscheinlich unter der Pfändungsgrenze liegst. Den genauen Betrag kann die ein Anwalt für Familienrecht nennen. Diesen oder die Schuldnerberatung würde ich an Deiner Stelle aufsuchen um schlimmere Folgen wie Pfändung usw. zu vermeiden. |
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Josi Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 11.11.05, 21:17 Titel: |
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nochmal zum besseren Verständnis:
Zu dem zeitpunkt als die Frau gebürgt hat,hatte der mann ein estes Einkommen.Irgendwann wurde der mann arbeitslos.In all dieser zeit konnten die Raten und wurden sie immer pünktlich bezahlt.das Auto wurde gebraucht,für Wege zur Arbeit und als Familienauto.Die Frau selbst hat keinen Führerschein.Wegen massiven Alkoholprobleme des Mannes trennte sich die Frau.Der Mann wollte das Auto unbedingt behalten und den kredit weitertragen,da er nur so die Möglichkeit sah,so sagte er Arbeit zu finden.Die Frau wollte das Auto zurckgeben und sehen das somit der Restkredit geringer wird und und abbezahlt werden kann.Der mann fuhr das Auto noch ca 1 Jahr ,dann wurde es von der Bank abgeholt.Jetzt sagt der Mann er hat nichts und kümmert sich auch nicht.Die Frau hat mit dem Autoverkäufer nun gesprochen und dieser bestätigte,das der mann sich nie gekümmert hat.
Die Frau hat jetzt die Sache ihrem Anwalt übergeben.
Grüße
Josi |
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NichtdieMama Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.11.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 11.11.05, 22:37 Titel: |
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Josi hat folgendes geschrieben:: | nochmal zum besseren Verständnis:
Zu dem zeitpunkt als die Frau gebürgt hat,hatte der mann ein estes Einkommen.Irgendwann wurde der mann arbeitslos.In all dieser zeit konnten die Raten und wurden sie immer pünktlich bezahlt.das Auto wurde gebraucht,für Wege zur Arbeit und als Familienauto.Die Frau selbst hat keinen Führerschein.Wegen massiven Alkoholprobleme des Mannes trennte sich die Frau.Der Mann wollte das Auto unbedingt behalten und den kredit weitertragen,da er nur so die Möglichkeit sah,so sagte er Arbeit zu finden.Die Frau wollte das Auto zurckgeben und sehen das somit der Restkredit geringer wird und und abbezahlt werden kann.Der mann fuhr das Auto noch ca 1 Jahr ,dann wurde es von der Bank abgeholt.Jetzt sagt der Mann er hat nichts und kümmert sich auch nicht.Die Frau hat mit dem Autoverkäufer nun gesprochen und dieser bestätigte,das der mann sich nie gekümmert hat.
Die Frau hat jetzt die Sache ihrem Anwalt übergeben.
Grüße
Josi |
Die Frau hat doch auch nichts! Ferner wenn die Frau zum Zeitpunkt als sie die Bürgschaft für Ihren Mann unterschrieben hat, nicht über ein eigenes Einkommen oder über irgend ein Vermögen verfügte, ist diese Bürgschaft Sittenwidrig, da die Bank davon ausgehen muss, dass die Frau das Darlehen nicht zurück zahlen könnte!
Zumindest sehen ich das so  |
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