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Der Fall:
Die Geschäftsführerin einer GmbH&Co KG teilt den Kommanditisten mit, daß sie zur Leitung der Firma nicht fähig ist + stellt ihren Posten zur Verfügung.
Die Kommanditisten lehnen - in Übereinstimmung mit der Komplemänterin - eine Neubesetzung der Geschäftsführung ab.
Ein knappes Jahr später geht die Firma in Insolvenz.
Gibt es Leitsätze oder Entscheidungen, ob die Haftung der KG-Mitglieder auch in diesem Fall auf die Einlage beschränkt ist?
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