Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohngebäudeversicherung - Rohrbruch am Brenner einer Heizung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohngebäudeversicherung - Rohrbruch am Brenner einer Heizung
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das is 'ne ziemlich schwierige Abgrenzungsgeschichte, wobei ich in der
Literatur nix wirklich praktikables gefunden hab.

Zunächst mal zu MARTIN, Sachversicherungsrecht (hatte ich am Freitag nicht
greifbar): in E I, Rand-Nr. 82 steht: " (...)Nach LG Bonn (VersR 86, 807)
sollen Rohre auch dann gegen Bruchschäden aus beliebiger Ursache versichert
sein, wenn sie Bestandteil einer nach der zweiten Gruppe von Bestimmungen
gegen Frostschäden versicherten Einrichtungen sind. Dies soll sogar für
Heizkessel gelten, obwohl diese ganz überwiegend aus Rohren bestehen (...).
Dem folgt WÄLDER RuS 89, 159, weil man wegen § 5 AGBG nicht eine
ungeschriebene Einschränkung in die umfassend formulierte Deckung für Rohre
hineinlesen dürfe (...). OLG Hamm RuS 89, 157 lehnt dagegen, weil ein
Heizkessel als Ganzer kein Rohr sein, auch eine Deckung gegen Bruch aus
beliebiger Ursache für Rohre in dessen Innern ab. (...)".

(diese Ansicht von OLG Hamm ist also im wesentlichen die gleiche, die DIETZ
vertritt, siehe mein Posting vom 11.11.)

Wenn man sich mal überlegt, dass die Leitungswasserversicherung nicht dazu
da sein soll, durch Verschleiß verursachte Schäden an technischen
Einrichtungen zu versichern, sondern Schäden durch austretendes
Leitungswasser und durch Rohrbruch, dann kommt man auch zu dem Schluss,
dass der Schaden innerhalb des Heizkessels nicht von der
Leitungswasserversicherung umfasst sein soll (zumindest ich komme zu diesem Schluss - wenn ich allerdings selber Betroffener wäre, würde ich womöglich anders denken...)

Ich hab mal in unserer Schadenabteilung gefragt; die würden das mit einer
ähnlichen Begründung, wie AndreasKO am 13.11. geschrieben hat, auch
ablehnen.

Also, allzufest ist der Boden nicht, eher etwas sumpfig.

Gleichwohl, wenn ich der Gebäudeeigentümer wäre und hätte eine
Rechtsschutzversicherung, würde ich das gerichtlich klären lassen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab nochmal ein bisschen in der Literatur gestöbert und ein Urteil vom OLG Schlewsig gefunden (16 U 62/91, VersR 93, 1395).

Danach wird "nach allgemeinem Verständnis ein Heizkessel, unabhängig davon, dass in seinem Inneren sich Rohre befinden, alst technisch selbständiger Teil einer Heizungsanlage angesehen, nicht als ein Rohr, sondern ein komplexes technisches Gebilde (...). Letztlich entspricht es nicht der Erwartung eines durchschnittlichen VN, daß Schäden an einer Heizkesselanlage furch innen austretendes Wasser durch den Gebäudeversicherrer ersetzt werden. Derartige Schäden beruhen vielfach auf Materialermüdung nach Erreichen der Lebenserwartung des Kessels, ein sich fast immer irgendwann verwirklichendes Risiko, das der Versicherer nur bei deutlich höheren, kaum kalkukierbaren Prämien in Kauf nehmen könnte."

Also auch hier wird die Ansicht vertreten, dass dieser Schaden "Rohrbruch innerhalb des Kessels" nicht unter den Deckungsumfang der Gebäude-Leitungswasser-Versicherung fällt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.