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Das is 'ne ziemlich schwierige Abgrenzungsgeschichte, wobei ich in der
Literatur nix wirklich praktikables gefunden hab.
Zunächst mal zu MARTIN, Sachversicherungsrecht (hatte ich am Freitag nicht
greifbar): in E I, Rand-Nr. 82 steht: " (...)Nach LG Bonn (VersR 86, 807)
sollen Rohre auch dann gegen Bruchschäden aus beliebiger Ursache versichert
sein, wenn sie Bestandteil einer nach der zweiten Gruppe von Bestimmungen
gegen Frostschäden versicherten Einrichtungen sind. Dies soll sogar für
Heizkessel gelten, obwohl diese ganz überwiegend aus Rohren bestehen (...).
Dem folgt WÄLDER RuS 89, 159, weil man wegen § 5 AGBG nicht eine
ungeschriebene Einschränkung in die umfassend formulierte Deckung für Rohre
hineinlesen dürfe (...). OLG Hamm RuS 89, 157 lehnt dagegen, weil ein
Heizkessel als Ganzer kein Rohr sein, auch eine Deckung gegen Bruch aus
beliebiger Ursache für Rohre in dessen Innern ab. (...)".
(diese Ansicht von OLG Hamm ist also im wesentlichen die gleiche, die DIETZ
vertritt, siehe mein Posting vom 11.11.)
Wenn man sich mal überlegt, dass die Leitungswasserversicherung nicht dazu
da sein soll, durch Verschleiß verursachte Schäden an technischen
Einrichtungen zu versichern, sondern Schäden durch austretendes
Leitungswasser und durch Rohrbruch, dann kommt man auch zu dem Schluss,
dass der Schaden innerhalb des Heizkessels nicht von der
Leitungswasserversicherung umfasst sein soll (zumindest ich komme zu diesem Schluss - wenn ich allerdings selber Betroffener wäre, würde ich womöglich anders denken...)
Ich hab mal in unserer Schadenabteilung gefragt; die würden das mit einer
ähnlichen Begründung, wie AndreasKO am 13.11. geschrieben hat, auch
ablehnen.
Also, allzufest ist der Boden nicht, eher etwas sumpfig.
Gleichwohl, wenn ich der Gebäudeeigentümer wäre und hätte eine
Rechtsschutzversicherung, würde ich das gerichtlich klären lassen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ich hab nochmal ein bisschen in der Literatur gestöbert und ein Urteil vom OLG Schlewsig gefunden (16 U 62/91, VersR 93, 1395).
Danach wird "nach allgemeinem Verständnis ein Heizkessel, unabhängig davon, dass in seinem Inneren sich Rohre befinden, alst technisch selbständiger Teil einer Heizungsanlage angesehen, nicht als ein Rohr, sondern ein komplexes technisches Gebilde (...). Letztlich entspricht es nicht der Erwartung eines durchschnittlichen VN, daß Schäden an einer Heizkesselanlage furch innen austretendes Wasser durch den Gebäudeversicherrer ersetzt werden. Derartige Schäden beruhen vielfach auf Materialermüdung nach Erreichen der Lebenserwartung des Kessels, ein sich fast immer irgendwann verwirklichendes Risiko, das der Versicherer nur bei deutlich höheren, kaum kalkukierbaren Prämien in Kauf nehmen könnte."
Also auch hier wird die Ansicht vertreten, dass dieser Schaden "Rohrbruch innerhalb des Kessels" nicht unter den Deckungsumfang der Gebäude-Leitungswasser-Versicherung fällt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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