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generalvollmacht rückgängig machen?

 
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hanna79
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 08:59    Titel: generalvollmacht rückgängig machen? Antworten mit Zitat

hallo allerseits,

ich habe ein ziemlich grosses problem. meine oma ist 87 und geistig wirklich noch völlig in ordnung. was sie sich auch von einem neurologen per untersuchung und zeugnis hat bestätigen lassen.
leider ist sie etwas gutmütig und hat sich von meinem vater zum notar schleppen lassen, wo er veranlasst hat, dass sie eine generalvollmacht unterschreibt. sie hatte wohl lediglich verstanden, dass es darum geht, wer sie im falle einer evtl. plötzlichen geistigen umnachtung pflegen würde.
ich mache mir nun grosse sorgen, weil mein vater alles andere als ein treusorgender sohn meiner oma ist und ich das schlimmste befürchte.
ich habe ihr genau erklärt, was diese vollmacht bedeutet und nachdem sie einen brief vom amtsgericht erhalten hat, in dem stand, dass nun mein vater ihr vormund ist, möchte auch sie diese rückgängig machen. die vollmacht wurde beim notar unterschrieben. geht das denn so einfach?
sorry, ich hab leider nicht so viel ahnung von solchen dingen.
gibt es nicht auch die möglichkeit, dass jemand erst ab dem zeitpunkt einer geistigen umnachtung als vormund für gewisse bereiche eingesetzt wird? was passiert in so einem fall wenn niemand als vertreter ernannt wurde? dann sind doch automatisch beide kinder meiner oma zu gleichen teilen entscheidungsbefugt oder? habe ich als enkelin auch was zu sagen?
danke für eure hilfe!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nachdem sie einen brief vom amtsgericht erhalten hat, in dem stand, dass nun mein vater ihr vormund ist,

Das kann schlichtweg nicht sein, da es im deutschen Recht keinen Vormund für Erwachsene gibt.

Zitat:
möchte auch sie diese rückgängig machen.

Kann sie jederzeit machen.

Zitat:
gibt es nicht auch die möglichkeit, dass jemand erst ab dem zeitpunkt einer geistigen umnachtung als vormund für gewisse bereiche eingesetzt wird?

Man kann einen Bevollmächtigten einsetzen und mit ihm verabreden, dass er die Vollmacht erst im Fall der Entscheidungsunfähigkeit einsetzen darf.

Zitat:
was passiert in so einem fall wenn niemand als vertreter ernannt wurde?

Dann wird ein rechtlicher Betreuer eingesetzt. Näheres unter http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21 . Vielleicht sollten Sie sich durchaus auch anwaltlich oder von der Betreuungsstelle beraten lassen.

Zitat:
dann sind doch automatisch beide kinder meiner oma zu gleichen teilen entscheidungsbefugt oder?

Nein!

Zitat:
habe ich als enkelin auch was zu sagen?

Nein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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