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Frage zur GmbH

 
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Unternehmens_Gründer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 23:15    Titel: Frage zur GmbH Antworten mit Zitat

Hallo ,


in meinem Beispiel handelt es sich um ein fiktives Unternehmen mit der Gesellschaftsform GmbH.

Das Unternehmen "XY", von der Rechtsform her eine GmbH, ist in der Branche der Finanzanlagen tätig.
Das Unternehmen hat jedoch zur Zeit keine Kunden, durch die ein Ertrag erwirtschaftet wird.
Doch das Unternehmen kann aufgrund geschickter Anlage des eigenen Kapitals an den Finanzmärkten trotzdem einen Ertrag erwirtschaften und führt auch Steuern an das Finanzamt ab.

Nun die Frage. Hat dieses Unternehmen trotzdem eine Daseinsberechtigung (wegen der aufgeführten Begründung), auch wenn sie selber keine Kunden haben, die Ertrag erwirtschaften ?
Oder würde dieses Unternehmen schnell von offizieller Seite gezwungen werden zu schließen ?


Vielen Dank im Voraus !
MfG Robert
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Marco Romswinkel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ne, die Verwaltung eigenen Vermögens ist immer erlaubt. Ginge ja auch nicht anders. Aber wenn der alte geschäftszweck aufgegeben würde, sollte auch Satzung geändert werden

Gruß

M.R.
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Unternehmens_Gründer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Marco Romswinkel hat folgendes geschrieben::
Ne, die Verwaltung eigenen Vermögens ist immer erlaubt. Ginge ja auch nicht anders. Aber wenn der alte geschäftszweck aufgegeben würde, sollte auch Satzung geändert werden

Gruß

M.R.



Also hat auch eine GmbH eine Daseinsberechtigung (von rechtl. Seite), wenn ihr Geschäftszweck darin besteht das eigene, bestehende Vermögen zu vermehren ?

Danke im Voraus !
MfG Robert
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Marco Romswinkel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, da gibts sogar ganz viele von!

M.R.
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