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Ich vermute, es geht hier um eine Unfallversicherung und die Frage bezieht sich auf § 1 IV AUB 88 (Als Unfall gilt auch, wenn durvh eine erhöhte Kraftanstrengung an Gleidmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Moskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden).
Mein Kommentar (Prölss/Martin) sagt dazu in Rand-Nr. 24 zur AUB 88:
" Typische Fälle (für erhöhte Kranftanstrenungen) sind das Hantieren mit schweren Gegenständen oder sonstige gesteigerte körperliche Tätigkeit, insbesondere beis sportlicher Betätigung... " (einige Fundstellen: LG Limburg VersR 65, 508; OLG Celle NJW-RR 96, 24; OLG Frankfurt VersR 96, 363)
Also sollte die Geschichte eigentlich versichert sein.
ich würde beim Versicherer nochmal nachhaken mit dem Hinweis auf Prölss/Martin. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Bei dem Laufen handelt es sich um ein Losfaufen nach einem Anspiel in der Vorwärtsbewegung. Die Unfallversicherung sagt nun, dies sei keine sportliche Betätigung, die einen erhöhten Kraftaufwand erfordert.
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