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Youngtimer & Kfz-Versicherungsschutz

 
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 11:35    Titel: Youngtimer & Kfz-Versicherungsschutz Antworten mit Zitat

Guten Tag,
eine Frage für Freunde der Youngtimer:

Für Dauerrote (07) Kennzeichen (Youngtimer) gelten besondere Bedingungen, beispielsweise ist eine TÜV-Untersuchung i.d.R. nicht erforderlich (zumindest bei meinem Fahrzeug).
Grundsätzlich ist der Halter des Youngtimers für den techn. Zustand verantwortlich.

Angenommen, der Halter baut mit diesem Fahrzeug einen Unfall, und es stellt sich nach einem Unfallgutachten heraus, dass der Unfall durch einen Mangel am Fahrzeug verursacht worden ist, der bei einer TÜV-Untersuchung wahrscheinlich hätte erkannt werden können (z.B. poröser Bremsschlauch, schadhafte Lenkung, Schäden, die nicht unbedingt bei normalem Fahrbetrieb auffallen).
Ist der Versicherungsschutz in diesem Falle gefährdet, genauer gefragt: ausgeschlossen? (Meine Meinung: ja, man hätte ja mal zum TÜV fahren können).

Schöne Grüsse!
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

ich will ja nicht drängeln... Verlegen
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht.

Es könnte hier allerdings Gefahrerhöhung vorliegen (§ 23 ff VVG): mangelhafter technischer Zustand des Fahrzeuges. In diesem Fall kann der Versicherer bis 5.000 EUR Regress beim VN nehmen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:23    Titel: Vielen Dank! Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den Hinweis! Smilie

Schöne Grüße!
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