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Also ich weiß nur, daß die Pflegestufe 2 besteht ... es gibt aber KEIN Pflegegeld, sondern nur eine BG-Rente (unfallbedingt). Die KV besteht insofern, als das der Betreute eine chipkarte besitzt, die Kostenerstattung erfolgt wie genannt. Ansonsten gibts KEINE weiteren sozialen Leistungen (von KEINER Stelle)
Der Betreute ist 100% Schwerbehindert und daher auch nicht erwerbsfähig! (daher? kein ALG2_Fall)
Die genannten Infos kommen vom Sozialamt ... und die KV sagte auch bereits NÖ!
ja, Pflegegeld wird bezogen! ... ich glaube, der geringste Satz.
Zitat:
Also ich weiß nur, daß die Pflegestufe 2 besteht ... es gibt aber KEIN Pflegegeld
Dies widerspricht sich ja jetzt.
Und nach den aktuellen Informationen, besteht auch kein Anspruch auf Rentenversicherung, da diese eine Nebenleistung zum Pflegegeld ist. Da jetzt jedoch kein Pflegelged bezogen wird, kann natürlich auch nicht diese Nebenleistung gewährt werden.
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