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Verfasst am: 15.11.05, 10:00 Titel: Ist ein Darlehnvertrag übertragbar?
Hallo,
es stellt sich ein folgendes Problem: Die Person A ist in einer Firma angestellt, und
kauft einen PKW, auf eigenen Name, schließt dann einen Vertrag ab das die vollen Kosten von der Firma übernommen werden. Der PKW ist auf die Firma angemeldet.
Die Person A verlässt die Firma und möchte aus den Kreditvertrag mit der Bank X raus und die Firma soll den KRedit übernehmen. Besteht einen Möglichkeit wenn beide Parteien einverstanden sind?Sowohl die Person A als auch die Firma?
Ist die Firma verpflichtet der Person A die Unterlagen zu den PKW auszuhändigen, solange die Person im Kreditvertrag steht??
Ist nicht die Person A solange der Besitzer des Fahrzeuges wie er im Kreditvertrag steht?
Es wurde ein Vertrag gelossen wodrin die Firma die Übernahme der Kosten erklärt
und das das Fahrzeug nach Abzahlung der Raten in den Besitz der Firma übergeht.
Ist so ein Vertrag im Falle aller Fälle vor Gericht wirksam, wenn die Firma sich weigert die Raten weiterhin zu bezahlen??
Person A ist solange Besitzer des Fahrzeugs, solange Person A das Fahrzeug besitzt. Wenn das Fahrzeug über eine Bank finanziert wurde, wird die Bank wahrscheinlich den Fahrzeugbrief haben und ist somit Eigentümer des Fahrzeugs.
Grundsätzlich haben wir hier Vertragsfreiheit, dass heißt, wie redfox schon geschrieben hat, der Kreditvertrag kann mit Zustimmung der Bank auf die Firma übertragen werden.
Wenn denn nun so ein Vertrag geschlossen wurde und die Firma als Kreditnehmer im Vertrag steht, so ist dieser auch wirksam. Im Falle aller Fälle ist immer schwer zu sagen, da es im Falle aller Fälle immer auf den genauen Sachverhalt des Einzelfalles ankommt.
Wenn das Fahrzeug über eine Bank finanziert wurde, wird die Bank wahrscheinlich den Fahrzeugbrief haben und ist somit Eigentümer des Fahrzeugs.
Nein. Die Bank ist nicht Eigentümer. Das KFZ stellt lediglich eine Sicherheit dar.
Und was für eine Art Sicherheit ist das Ihrer Ansicht nach, wenn nicht Sicherungseigentum? Der Fahrzeugbrief liegt in den Akten der Bank, weil die Bank dadurch einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums am Fahrzeug verhindern will, sprich: der Kreditnehmer und Besitzer des Fahrzeugs kann das Fahrzeug nicht "verscheuern".
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