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Verfasst am: 14.11.05, 17:38 Titel: Anwalt wechseln GEHT DAS ??? ...nur Legitimationsschreiben..
" HALLO " ... an euch alle ,
würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte ...
Ich habe eine Anklageschrift erhalten in einer Strafsache .... und dort steht ich kann mich binnen 1 Woche darüber erklären !!!
Da ich über die Anklageschrift so erschrocken war ( weil ich mit der Sache nichts zu tun habe ...ich weiß das sagt jeder , ist aber so, werd ich in einem anderen Thread noch erklären ) ... bin ich gleich zum Fachanwalt " Strafverteidiger " !!!
Dieser hat das Mandat angenommen und gleich ein Legitimationsschreiben an das Amtsgericht geschickt ....!! Ich hatte mit dem Anwalt noch kein Beratungsgespräch ... habe nur 5 Min. mit seinem Kollegen gesprochen ...der mir gesagt hat das hierfür sein Kollege ( der Strafverteidiger ) zuständig sei.
Als ich nun die Kostenvorschussnote bekommen habe ... wurde mir fast schlecht ...!! Habe mich nun bei einem anderen Anwalt noch informiert ..und dort würde es die Hälfte kosten ...!!!
WAS KANN ICH JETZT TUN ??? WAS WÜRDEN JETZT FÜR KOSTEN AUF MICH ZUKOMMEN WENN ICH AN DIESER STELLE BEI DIESEM ANWALT ABBRECHEN WÜRDE ???
Ratenzahlung nimmt dieser Anwalt nicht entgegen ... Plichtverteidiger kommt nicht in Frage da ich ja im Endefekt nicht Schuldig bin ( das wäre ja eine Schulderklärung ) ... und ich weiss nicht wie ich den Schlag Geld binnen einer Woche zusammen bekomme...!!!
1.) Pflichtverteidiger gibts nur ab 1 Jahr Straferwartung. Der Antrag bedeutet keinesfalls ein Schuldeingeständnis. Nur wird dann eh meistens schon vom Gericht einer bestellt.
2.) Prozesskostenhilfe u.ä. gibts im Strafrecht nicht.
3.) Ohne Gebührenvereinbarung gibts für den Anwalt nur die gesetzlichen Gebühren.
Diese sind:
Grundgebühr: 165 €
Verfahrensgebühr gerichtl.: 140 €
Terminsgebühr: 230 €
Auslagen: 20 €
Akteneinsicht 12 €
Dokumentenpauschale 50 Cent pro Kopie
hinzu jeweils 16 % MWSt.
Diese dürfen, sofern keine Gebührenvereinbarung vorliegt, nur erhöht werden, wenn der Fall besonders schwierig oder umfangreich ist.
Wundert mich, dass der neue Anwalt nur die Hälfte will...
Ich würde mal den Anwalt fragen, was er abzurechnen gedenkt, wenn ein neuer Anwalt gewählt wird. Wenn er garstig ist, wird er die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und die Auslagenpauschale ansetzen. . Über die Verfahrensgebühr liesse sich dann streiten.... Nur sind nicht alle Anwälte garstig.
Apropos garstig: Wenn der neue Anwalt für die Hälfte arbeiten will, soll er das schriftlich bestätigen. Da es hier gesetzliche Gebührenregeln gibt, sieht die Rechnung hinterher vielleicht doch anders aus.
Verfasst am: 15.11.05, 20:17 Titel: vielen lieben Dank...
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort !!!
WIESO GIBT ES BEIM " STRAFRECHT " KEINE PROZESSKOSTENHILFE ???
Das verstehe ich nicht !!! Die Staatsanwätin hat mich verklagt .. obwohl ich nichts über die Sache wußte ... ich versteh das alles nicht mehr ... wie soll ich mich denn wehren gegen etwas das ich nicht mal begangen habe .... ich habe KEIN EInkommen .... wie soll ich mich denn nur wehren ....!!! Ich könnte aus der Haut fahren ... BITTE HELFT MIR MIT EUREM WISSEN
Verfasst am: 16.11.05, 13:54 Titel: Re: vielen lieben Dank...
Zitat:
WIESO GIBT ES BEIM " STRAFRECHT " KEINE PROZESSKOSTENHILFE ???
Weil es den Steuerzahler nicht zuzumuten ist Geld dafür zu blechen, dass Straftäter einen Anwalt bezahlt bekommen, obwohl sie nicht zwingend einen brauchen.
Zitat:
... wie soll ich mich denn wehren gegen etwas das ich nicht mal begangen habe ....
Du hast das Recht Dich selbst zu verteidigen! Ausserdem muss Dir die Tat nachgewiesen werde, gibt es Zweifel, dass Du sie begangen hast, müsstest Du freigesprochen werden.
Zitat:
ich habe KEIN EInkommen .... wie soll ich mich denn nur wehren ....!!!
Im Falle eines Freispruchs muss Du die Kosten nicht selbst tragen, sondern sie werden der Staatskasse auferlegt
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