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Verfasst am: 16.11.05, 16:18 Titel: KFZ-Tarifübertrag nach Todesfall
Ich habe eine Frage zum Tarifübertrag einer KFZ-Versicherung mit geringster Rabattstufe. Der VN ist im September verstorben. Sein Fzg wurde abgemeldet. Der Tarif ruht nun und meine Frau (etliche Jahre FS) möchte ihn sich sichern (Verstorben ist ihr Vater), um zu einem späteren Zeitpunkt auf diesen Tarif zurückgreifen zu können, da auf sie derzeit kein Vertrag läuft (oder später für die Kinder sichern).
Der Tarif soll bei einer anderen Versicherung ruhen. Wie stellt man so etwas an? Muss man ein KFZ extra zulassen für einen solchen Wechsel? Kann die neue Versicherung den Tarif nicht einfach von der Versicherung des Verst. überschreiben lassen?
Leider bekomme ich überall (BdV, Huk24pp) unterschiedlichste Ratschläge.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.11.05, 17:03 Titel:
Das Stichwort ist Rabattübertragung wegen Todes.
Diese ist meistens nur in direkter verwandtschaftlicher Line durchführbar.
Die Versicherer haben dafür ein gesondertes Formular und die Übertragung muß innerhalb von 6 Monaten ab Todesdatum erfolgen, damit der Rabatt nicht verfällt!
Der Rabatt wird dann auf das jetzt angemeldete Fahrzeug übertragen(wenn jetzt ein Fahrzeug angemeldet ist). Der frei werdende Vertrag ruht dann.
Ihr Versicherungsbetreuer /-agent sollte das aber auch wissen.
Ich würde meinen wechseln, wenn er mir das nicht beantworten könnte....
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