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Auszahlungsbetrag Aussteuerversicherung

 
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Inessa
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 16:37    Titel: Auszahlungsbetrag Aussteuerversicherung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!!
Habe mich gestern wahnsinnig gefreut, ich bekomme meine Aussteuerversicherung 4 Monate früher als geplant! Aber kann mir vielleicht jemand sagen, wie schon jetzt ausrechnen kann was ich raus bekomme? Frage
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

am einfachsten wäre es, die versicherung zu fragen...

hier kennt keiner die kalkulation, die beiträge, die laufzeit, den sparanteil, die kosten, die provisionen, die zinsentwicklung der gesellschaft, etc, etc....
_________________
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Inessa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte da aber doch noch ne Frage zum Thema Aussteuer:
Also bei dieser Art von Versicherung entfällt ja die Beitragspflicht wenn ein Elternteil verstirbt.
Wie läuft das aber ab, wenn der Versicherung nicht mitgeteilt wurde, dass ein Elternteil verstorben ist, sondern einfach kein Beiträge mehr gezahlt wurden. Hätte sich dann die Versicherung nicht daraufhin melden müssen?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inessa,

es mag unterschiedliche Tarif geben, aber ich kenn es noch so, dass die Aussteuerversicherung dann beitragsfrei weitergeführt wird, wenn die versicherte Person verstirbt. Das ist meistens einer der Eltern, und zwar meistens der Vater. Wenn also bei dieser Vertragsgestaltung die Mutter versterben sollte, bestünde weiterhin Beitrgszahlungspflicht, weil der versicherte Vater ja noch lebt.

Zur Frage, muss sich die Versicherung melden, wenn keine Beiträge gezahlt werden?

Die werden sich schon melden und eine Mahnung schicken, aber mehr passiert da nicht. Die Versicherung wird dann mit dem bisher erreichten "Guthaben" bis zum Auszahlzeitpunkt weitergeführt. Wie sollte die Versicherung auch ahnen, dass eine versicherte Person verstorben ist? Bei uns sind bis jetzt immer noch keine Hellseher beschäftigt (obwohl solche Fähigkeiten gelegentlich erwartet werden....)
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Inessa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mogli!!!

Das mit dem hellsehen stimmt wohl Lachen , wollte bloß wissen, ob man da dann noch rückwirkend etwas machen kann? Aber warscheilich eher nicht, oder?
Scheinst dich ja echt auszukennen, würde mich freuen wenn du mir nochmal antwortest
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

naja, mit dem Auskennen ist das so ne Sache.... Leben ist nicht unbedingt mein Thema-
Frag mich lieber was zu Gebäude oder Einbruchdiebstahl, da wüßte ich ein bisschen mehr.

Aber ich probiere trotzdem mal eine Antwort: Ansprüche aus dem (Lebens-)Versicherungsvertrag verjähren in 5 Jahren. Das heißt, es kommt jetzt darauf an, wann der Versicherte verstorben ist.

Vor weniger als 5 Jahren: Unterlagen beim Versicherer einreichen (Sterberurkunde, ärzliches Zeugnis über Verlauf der Krankheit, die zum Tode geführt hat). Dan müsste der Versicherer die vertraglichen Leistungen erbringen.

Wenn der Versicherte vor mehr als 5 Jahren verstorben ist, wird sich der Vesicherer wohl auf die Verjährung berufen Hier bin ich mir aber nicht sicher. Eine Aussteuerversicherung hat ja diese merkwürdige Vertragskonstellation, dass die Versicherung beim Tod des Versicherten "beitragsfrei" weiterläuft, der VN zahlt also keine Beiträge mehr, es wird aber vom Versicherer zum Auszahlungszeitpuntk die volle Leistung erbracht. Es könnte hier also sein, dass für den noch nicht verjährten zeitraum die Beiträge vom Versicherer nachvergütet werden.

Wenn hier viel Geld dran hängt, sollte man sich rechtsanwaltlich beraten lassen (der Rechtsanwalt sollte Versicherungsvertragsrecht gut können)
_________________
Grüße, Mogli
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Inessa
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

So jetzt habe ich alles geregelt mit meiner Versicherung! Ich bekomme den ganzen Betrag ausgezahlt! Smilie
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