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Verfasst am: 13.11.05, 00:25 Titel: Welches juristische Gewicht hat die Mutter einer Tochter?
Hallo,
die Tochter ist 44 Jahre alt, schizoaffektiv-psychotisch, nach Suizid-Versuch
paraplegisch, nun im Pflegeheim und hat eine amtlich eingesetzte Betreuerin.
Der allgemein bekannte "Pflegenotstand" hat vor diesem Heim nicht Halt
gemacht; die Ärzte dienstleisten kaum. Folge ist ein seit Februar 2005 zunehmend
verschlechtertes Dekubitalulcus, Grad IV, mit Arrosion des Sitzbeinknochens.
Klinisch festgestellte Tiefe = 11 cm!
Die Betreuerin hat den Betreuungspunkt "Gesundheitsfürsorge", auf die man
sich bei jeder Intervention der 70-jährigen Mutter (MTA) abweisend bezieht. Weder
das Pflegepersonal noch zwei Ärzte haben die Entwicklung auch nur annähernd
Ernst genommen.
Ich beziehe mich auf die Aussage hier im Forum:
"Erst einmal kommt es darauf an, wer "man" ist. Abgesehen von der Betroffenen
selbst hat nicht jeder ein Beschwerderecht, nicht einmal alle Angehörigen."
Da sich die Tochter selbst nicht gegenüber "Autoritäten" durchsetzen kann,
Betreuerin und Ärzte nicht entsprechend handeln, sieht sich die Mutter
aufgefordert, wirksam zu handeln, bevor eine Amputation des Beines medizinisch
angezeigt sein könnte.
Welches Gewicht hat eine Mutter gegenüber Juristen?
Was kann/soll/muss sie unternehmen, um ihrer Tochter wirksam und vor allem
rasch zu helfen?
ein Dekubitus ist allerdings eines der allerschlimmsten Zeichen des Pflegenotstandes. In diesem Fall sollte man Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dann oft sind auch andere betroffen.
Wenn sich da die Betreuerin nicht ganz schnell bewegt kann sie sich fürchterlich viel Ärger einhandeln.
Persönlich würde ich das Gesundheitsamt, die Heimaufsicht, den behandelnden Arzt und die Heimleitung informieren. Bei diesen Gesprächen würde ich auch sachlich darauf hinweisen, dass ich mich nicht scheue, die Presse über diese Missstände zu informieren.
Dann muss man einfach Nerven bewahren. Man wird natürlich versuchen, alles herunter zu spielen. Da würde ich am Ball bleiben, das ist sehr wichtig.
Ein Decubitus ist nichts, was einfch passiert !
Gruss und viel Erfolg,
Dank für die Ermunterung. Der mütterliche Kampfeswille ist
groß und meine Unterstützung hat sie.
Nur was lassen die Juristen an Handlungen der Mutter zu?
Ist sie "antragsberechtigt", "beschwerdeberechtigt", ... ?
Welchen Respekt zollen sie dem Handeln einer Mutter?
Was kann sie gegen die Betreuerin, gegen die Ärztin, die
rundweg eine Behandlung des Dekubitalulcus ablehnte,
konkret unternehmen?
Wie kann sie insbesondere gegen den Widerstand von
Pflegern und Ärzten ihre Tochter in eine Spezialklinik
bringen? (Überweisung, AOK-Zahlungsbereitschaft,
liegender Rot-Kreuz-Transport, ... )
Was wenn die Mutter sie in das Auto setzt und in die Klink
fährt? Wird das dann von unseren Juristen als vorsätzliche
Körperverletzung gewertet? Muss sie dann Krankentransport
und Klinkaufenthalt selbst bezahlen? ... ?
Handlungen stoßen nur zu oft an unverständliche juristische
Mauern.
Nur was lassen die Juristen an Handlungen der Mutter zu?
Ist sie "antragsberechtigt", "beschwerdeberechtigt", ... ?
Ja.
Sinnvoll wäre es, die Problematik mit der Betreuerin zu besprechen. Handelt die Betreuerin nicht entsprechend, kann die Mutter beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen mit der Begründung, die Betreuerin nehme die Gesundheitssorge nicht in ausreichender Weise wahr.
Eine Frage allerdings am Rande: Warum wurde seinerzeit nicht die Mutter als Betreuerin eingesetzt?! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
< Eine Frage allerdings am Rande:
< Warum wurde seinerzeit nicht die Mutter als Betreuerin eingesetzt?!
Weil Ihr Kollege Vormundschaftsrichter dies rundweg ohne jegliche
Begründung abgelehnt hatte. Was man nebenbei hörte, wäre dieser
nicht für nahe Verwandte als Betreuer.
M.E. steckt das Heimpersonal dahinter, das sich durch die Mutter
(und mich) beobachtet fühlt und lieber einen Modus hätte, der die
nun zu Tage getretenen Pflegemängel unter der Decke hielte. Der
besagte Richter scheint dem nachzukommen.
Vorgesehen war, die Mutter nur für den Punkt "Gesundheitssorge"
einzusetzen und der Betreuerin die behördlichen Angelegenheiten
zu lassen. Im Endeffekt ist es derzeit so, dass Hausarzt und Klinik-
ärzte auf die Mutter eingehen, was ich schon als einen Erfolg sehe.
Nur was, wenn es eben härter, d.h. juristisch kommt?
Weil Ihr Kollege Vormundschaftsrichter dies rundweg ohne jegliche
Begründung abgelehnt hatte. Was man nebenbei hörte, wäre dieser
nicht für nahe Verwandte als Betreuer.
Üblicherweise sind die Gerichte grundsätzlich an Verwandten als Betreuer informiert - schon weil es billiger für die Staatskasse ist.
< Eine Frage allerdings am Rande:
< Warum wurde seinerzeit nicht die Mutter als Betreuerin eingesetzt?!
Weil Ihr Kollege Vormundschaftsrichter dies rundweg ohne jegliche
Begründung abgelehnt hatte. Was man nebenbei hörte, wäre dieser
nicht für nahe Verwandte als Betreuer.
Das verstößt nicht nur gegen den Menschenverstand und die Sparzwänge der Justizkasse, sondern auch gegen das Gesetz. Deshalb glaube ich Ihnen das so nicht. Ich vermute, der Richter hatte sehr wohl Gründe für die Betreuerauswahl. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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