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Wahlberechtigung

 
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:03    Titel: Wahlberechtigung Antworten mit Zitat

Darf eine Betreute (der Aufgabenkreis der Betreuerin umfasst: Aufenthaltsbstimmung, Gesundheitsfürsorge,alle Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Empfang der Post) bei Bundes-Landtags-oder Kommunalwahlen wählen???[
Heide
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Bundestagswahlen darf nicht wählen,

"derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer
nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn
der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,"

Für andere Wahlen müßte man im jeweiligen Landesgesetz nachsehen. Vermutlich ebenso geregelt.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Bei Bundestagswahlen darf nicht wählen,

"derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer
nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn
der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,"

Richtig. Dabei liegt die Betonung auf "alle" Angelegenheiten. Nur wenn die Betreuung ausdrücklich alle Angelegenheiten umfasst, kommt es zum Wahlausschluss. Ein solcher liegt beim von Heide geschilderten Sachverhalt also nicht vor.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 23:44    Titel: Wahlberechtigung Antworten mit Zitat

@ Vormundschaftsrichter.
Das verstehe ich leider nicht. Ich habe doch die "Rundumbetreuung". Was gibt es denn sonst noch ????
Ratlos
Heide
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 09:24    Titel: Re: Wahlberechtigung Antworten mit Zitat

Heide hat folgendes geschrieben::
@ Vormundschaftsrichter.
Das verstehe ich leider nicht. Ich habe doch die "Rundumbetreuung". Was gibt es denn sonst noch ????
Ratlos
Heide

In Ihrem Fall wurde keine Betreuung für "alle" oder "sämtliche" Aufgabenkreise eingerichtet, sondern für die Aufgabenkreise "Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Empfang der Post". Das ist zwar in der Sache im wesentlichen das gleiche, es kommt für das Wahlrecht aber auf den Wortlaut an.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 09:36    Titel: Re: Wahlberechtigung Antworten mit Zitat

Heide hat folgendes geschrieben::
@ Vormundschaftsrichter.
Das verstehe ich leider nicht. Ich habe doch die "Rundumbetreuung". Was gibt es denn sonst noch ????
Ratlos
Heide


Auch nicht schlecht - Aufgabenkreis Rundumbetreuung Lachen
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