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Verfasst am: 17.11.05, 13:44 Titel: Abtretungserklärung - Das Ende aller Sorgen?
Hallo,
angenommen, jemand hätte einen Vollkaskoschaden mit einem KfZ und die Versicherung sagt, dass der Schaden begutachtet werden soll.
Der Gutachter ermittelt einen Schaden von 3200€ und die Versicherung sagt, dass der Wagen im Rahmen des Gutachtens repariert werden könne.
Zur Abwicklungsvereinfachung wird bei Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben.
Der Versicherungsnehmer lässt den Wagen reparieren, wobei sich nun herausstellt, dass die Werkstattkosten nicht die im Gutachten genannten 3200€, sondern 4600€ betragen.
Ist der Kunde damit raus aus dem Schneider oder kann er für den Differenzbetrag in Anspruch genommen werden?
Als Kunde hat man damit dann nur noch am Rande zu tun. In aller Regel hat man im Zuge der Abtretung ja auch eine Vollmachr für den Anwalt der Werkstatt mitunterschrieben. Da kommen dann vielleicht bei eventuellen Reibereien noch Anfragen von dessen Seite, aber mehr auch nicht.
die abtretung bei der werkstatt hat erstmal nichts mit der leistung der versicherung zu tun. raus ist man damit also nicht...und die reparaturkostenabtretung hat überhaupt nichts mit einem anwalt zu tun...
natürlich muss die wekrstatt erklären, warum die rechung höher ausgefallen ist, diese erklärung wird der sachverständige dann prüfen. und, entweder, die versicherung bezahlt die mehrkosten, weil tatsächlich notwendig und schadenbedingt, oder, wenn nicht, nicht... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wenn der Kunde, was heute in der Regel allgemein üblich ist, bei seiner Werkstatt die Abtretungserklärungen unterschrieben hat, hat er bei Reibereien mit der Versicherung die (zum Beispiel) an den Kosten für den Ersatzwagen herumkrittelt, nichts mehr zu tun.
Bei Streitigkeiten über angeblich zu hohe Kosten (für die der Kunde logischerweise nichts kann weil alles über die Werkstatt lief) , hat das ganze sehr wohl mit einem Anwalt zu tun, nämlich mit dem der Werkstatt der dann die Sache mit der Versicherung erledigt. Wie bereits erwähnt lassen sich die Werkstätten in der Regel auch gleich die Vollmacht für den Anwalt mit unterschreiben. Vermutlich wissen die warum.....
Das ist allgemeingültige Praxis in modernen Vertragswerkstätten.
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