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Verfasst am: 17.11.05, 13:53 Titel: Abwesenheit vor Gericht ?
Guten Tag,
Gibt es Gründe für eine angeklagte Person, die einen Anwalt hat, sich für den Gerichtstermien zu etschuldigen ?
Wie sieht es im Krankheitsfall des Anageklagten aus ? Muß er unter allen Bedingungen
erscheinen ?
Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt (230 StPO)
Bei Erkrankung kann sogar am Krankenbett verhandelt werden. Also schön die Bude aufräumen, wenn man sich auf Krank zu Hause bis Lebenszeitende einrichten will.
Wenn man nicht ausreichend entschuldigt ist, gibts einen Haftbefehl...
Ausnahmen:
Wenn man sich aus der Verhandlung entfernt oder nach Unterbrechung nicht mehr erscheint, kann das Verfahren ohne Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er schon vernommen wurde und das Gericht die Anwesenheit nicht für erforderlich hält. 231 StpO
Bei schuldhafter Herbeiführung von Verhandlungsunfähigeit kann ohne Angeklagten verhandelt werden. Dann werden aber zunächst die ärztlichenj Gutachter gehört, wie schlimm es wirklich ist.... 231 a StPO
Man kann auch in den Gerichtssaal urinieren und sich ausschliessen lassen 231b StPO.
Wenn es nur um eine Geldstrafe von max 180 Tagessätzen geht und der Angeklagte darauf hingewiesen wurde, dass ohne ihn verhandelt werden kann, ist es auch möglich. 232 StpO.
Auf Antrag und Straferwartung unter 6 Monaten kann man von der Pflicht entbunden werden 233 StPo.
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