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in meinem Beitrag geht es darum, dass ein Unternehmen meine persönliche Daten von einem anderen Unternehmen gekauft hat. Diesem Unternehmen habe ich allerdings nie eine Erlaubnis dazu erteilt. Nachfolgend die ausführliche Schilderung:
Vor ca. 4 Wochen erhielt ich Werbung von der Bank B per Post. Mir wurde u.a. ein Girokonto zu speziellen Studenten-Konditionen angeboten.
Da ich mich nicht erinnern kann, jemals meine Daten für solche Zwecke weitergegeben zu haben, schrieb ich an B mit der Bitte meine Daten zu löschen und mir die Quelle zu nennen von der sie meine persönlichen Daten erhalten haben.
Heute erhielt ich Post von der Rechtsabteilung des B. In dem Schreiben entschuldigte man sich, teilte mir mit, dass meine Daten nun gelöscht seien und nannte mir die Quelle woher man die Daten bezogen hat.
B kauft Adressen, die dann zu Marketingzwecken verwendet werden. Natürlich nur von Personen, die dem auch zugestimmt haben.
In meinem Fall war als Quelle der Pressevertrieb S angegeben.
Ich habe 2003 bei S ein Zeitungsabo abgeschlossen. Allerdings steht auf der Quittung nirgendwo ein Hinweis, dass meine Daten weitergegeben werden. Auch kein Hinweis auf AGB oder ähnliche Zusatzvereinbarungen. Weitere Dokumente des S wurden mir im Zusammenhang des Abo-Abschlusses nicht vorgelegt und von mir nicht unterschrieben.
Ich empfinde es als eine Frechheit, dass ohne meine Einwillung meine persönlichen Daten an ein anderes Unternehmen verkauft wurden.
Besteht die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen S, oder lohnt das eurer Einschätzung nach nicht? Ich bin mit meinen persönlichen Daten immer sehr bedacht umgegangen und habe auch keine Kundenkarte oder ähnliches.
Besteht die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen S, oder lohnt das eurer Einschätzung nach nicht?
Ob es sich lohnen könnte, hängt davon ab, was man sich davon verspricht. Ich persönlich würde mich eher an den Verbraucherschutz als an einen Anwalt wenden.
Lassen Sie doch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der für den Verlag zuständigen Datenschutzaufsicht (von Bundesland zu Bundesland eine gesonderte Stelle) einleiten.
Googlen Sie mal nach der Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich und dem Bundesland, wo der Verlag ansässig ist.
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