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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 07.10.05, 13:56 Titel: Privathaftpflicht oder Gebäudeversicherung? (Wurzeleinwuchs) |
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Mahlzeit!
Weiss eigentlich jemand, welche Versicherung benötigt wird, um Schäden durch einwachsendes Wurzelwerk in nachbarliche Abwasserrohre (Baum stünde auf eigenem Grund und Boden) zu versichern?
Hier im Versicherungs- und im Bauforum und auch im Internet habe ich nichts darüber gefunden.
Die Antworten gehen immer nur dahin, dass der Eigentümer des Baumes Schadenersatzpflichtig ist.
Die PHV braucht angeblich nicht zu zahlen, da nicht die versicherte Person den Schaden selbst durch "deliktische" Habdlung hervorgerufen hat, und die Gebäudeversicherung des Geschädigten würde sicherlich den entstandenen Rohrbruch ablehnen mit der Begründung der Schadenersatzpflicht des Nachbarn.
Gibts also eine Versicherungsform gegen solche verursachten Schäden?
Schönes WE im Voraus!
Zuletzt bearbeitet von fragenfueralle am 10.11.05, 07:32, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 07.10.05, 14:17 Titel: Re: Privathaftpflicht oder Gebäudeversicherung? |
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| fragenfueralle hat folgendes geschrieben:: | | Gibts also eine Versicherungsform gegen solche verursachten Schäden? |
Ja, das ist ein Fall für die sog. "Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung", die eigentlich jeder Immobilieneigentümer haben sollte, falls einem Passanten mal ein Dachziegel auf den Kopf fällt oder der Postbote auf dem Glatteis ausrutscht.
Eine Privathaftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung zahlt im vorliegenden Fall nicht. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.10.05, 14:26 Titel: |
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die PHV bietet auch versicherungschutz für den inhaber eines selbstgenutzten einfamilienhauses. erst wenn teile des hauses vermietet sind oder gewerblich genutzt werden, ist eine haus- und grundstückshaftpflicht notwendig. genaueres dazu steht in den BBR (Besondere Bedinungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung)
inwieweit der schadenfall aber über PHV oder HuG versichert ist kann ich jetzt aber auch nicht sagen  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 07.10.05, 14:28, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 07.10.05, 14:27 Titel: |
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Ich erhebe mal vorsichtig Einspruch, denn
die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt m.W. nur ein Eigentümer, der das Eigenheim vermietet. (Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen, dass wir selbst in unserem Eigenheim wohnen).
Bei selbst genutztem Eigenheim trägt die Privathaftpflichtversicherung Schäden durch herabfallende Dachziegeln oder anderen Gefahren, die vom Haus ausgehen.
Ich hoffe, ich hab' das so richtig in Erinnerung. |
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Hamb1983 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.09.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 07.10.05, 20:53 Titel: |
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Jupp so ist es definitv richtig. Die HuG ist nur für vermietete Objekte interessant!
Hier ist die PHV die relevanteversicherung. Einfach mal in den Versicherungsschein gucken. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.10.05, 22:11 Titel: |
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...und grundsätzlich bietet die PHV (wie auch ggf. eine HuG) auch deckung für den geschilderten schadenfall, wie ich jetzt weiß  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 13.10.05, 15:51 Titel: Wurzeleinwuchs und Privathaftpflicht |
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Und ich habe jetzt auch noch was gefunden: BGH, Urt. v. 8. 12. 1999, NJW 2000, 1194; VersR 2000, 311; NuR 2000, 352
http://www.baeumeundrecht.de/pdf/haftung.pdf
Insbesondere die Seiten 5 bis 7 stellen klar, dass der Baumeigentümer auch dann PHV-Schutz geniesst, wenn er selbst unverschuldet gehandelt hat. Ich würde das jetzt so interpretieren:
Der Geschädigte muss zunächst sein beschädigtes Abwasserrohr selbst reparieren lassen und bezahlen. Mit der Rechnung kann er dann zum Nachbarn (Störer) gehen und von ihm Entschädigung verlangen. Der Nachbar kann jetzt zu seiner Versicherung gehen und den Versicherungsschutz einfordern.
So kommt der Geschädigte nun doch über die "gegnerische" Versicherung an sein Geld.
Interpretiert Ihr dies genauso? |
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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 31.10.05, 13:23 Titel: Schadenersatz durch PHV bei Wurzeleinwuchs |
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Zum Thema scheint die Lage klar: auch der Baumbesitzer als „Störer“ hat Versicherungsschutz für den Fall, dass Schadenersatzforderungen an ihn herangetragen werden, die durch die Beseitigung des Schadens (hier: Wurzeleinwuchs in nachbarliches Kanalrohr->Reparatur) entstanden sind.
Theoretisch weitergedacht: wenn der Geschädigte nicht in Vorleistung gehen möchte/kann, um den Schaden zu reparieren, ist die private Haftpflichtversicherung verpflichtet, direkt mit einem fachkundigen Reparaturbetrieb abzurechnen?
Oder müsste der Geschädigte tatsächlich erst in Vorleistung gehen?
-Besten Dank!!! - |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 05.11.05, 11:59 Titel: Re: Schadenersatz durch PHV bei Wurzeleinwuchs |
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| fragenfueralle hat folgendes geschrieben:: | Zum Thema scheint die Lage klar: auch der Baumbesitzer als „Störer“ hat Versicherungsschutz für den Fall, dass Schadenersatzforderungen an ihn herangetragen werden, die durch die Beseitigung des Schadens (hier: Wurzeleinwuchs in nachbarliches Kanalrohr->Reparatur) entstanden sind.
Theoretisch weitergedacht: wenn der Geschädigte nicht in Vorleistung gehen möchte/kann, um den Schaden zu reparieren, ist die private Haftpflichtversicherung verpflichtet, direkt mit einem fachkundigen Reparaturbetrieb abzurechnen?
Oder müsste der Geschädigte tatsächlich erst in Vorleistung gehen?
-Besten Dank!!! - |
Eine Anmerkung noch: Es gibt Wohngebäudeversicherungen die es per Klausel erlauben Schäden durch Wutzeleinwuchs einzuschließen. Meistens ist es aber summenmäßig begrenzt |
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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 10.11.05, 07:25 Titel: Nachtrag zur PHV -Versicherungsschutz durch Wurzeleinwuchs- |
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Zu dem geschilderten Fall (Wurzeleinwuchs in ein benachbartes Kanalanschlussrohr) möchte ich gerne eine -theoretische- Erweiterung einbringen (es gibt ja diverse "Spielarten", die sich Versicherungen einfallen lassen):
Die Versicherung des Baumeigentümers stellt folgende Schadensersatzregelung fest und schreibt dem Geschädigten:
- Kostenübernahme Freifräsen des Abwasserrohres
- Schadenersatz nach dem "Zeitwert" des beschädigten Rohres (angenommen entspräche das rd. 1/3 der Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag )
Im Übrigen würde die Versicherung in den nächsten Tagen den Verrechnungsscheck dem Geschädigten zusenden.
Des Weiteren führe die Versicherung zur Begründung an, dass Wurzeln immer nach dem Wasser wachsen, somit müsse das eingewachsene Kanalanschlussrohr bereits eine Vorschädigung gehabt haben.
Darf die (Privat-)Haftpflicht-Versicherung sich hier nur auf einen Zeitwert berufen? (Bei einer Auto-Haftpflicht ist das einleuchtend, bei einem priv. Haftpflichtschaden m.E. aber nicht)
Oder versucht hier die Versicherung, den Schadenersatz ungerechtfertigterweise zu drücken?
Freundliche Grüsse. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 10.11.05, 08:08 Titel: |
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Wenn es bei der Auto-Haftpflicht einleuchtend sein soll, dass nur der Zeitwert ersetzt wird, warum dann nicht bei der Allgemeinen Haftpflicht? Der Sachverahlt ist doch grundsätzlich der gleiche.
Es wird eine gebrauchte Sache beschädigt, also ist Ersatzwert der Zeitwert. Ganz einfach. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 12.11.05, 15:05 Titel: |
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Da gebe ich Dir recht, mogli, aber...
wenn ich einem (20Jahre alten) Auto den Aussenspiegel abfahre, muss dieser Schaden durch meine Kfz-Haftpfl.-Vers. beglichen werden (insofern ich nicht selber zahle). Hier wird der Zeitwert des Fahrzeuges berücksichtigt. Nicht etwa des Aussenspiegels.
Muss bei einem beschädigten Abwasserrohr nicht auch der Zeitwert des Hauses berücksichtigt werden?
Gruss Thomas |
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fragenfueralle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 72 Wohnort: Goch
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Verfasst am: 18.11.05, 10:57 Titel: Wurzeleinwuchs in Kanalrohr -> Zeitwertbetrachtung |
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Hallo,
ich möchte gerne noch einmal etwas vertiefter einsteigen bzw. fragen:
Wäre es rechtens, unter Hinweis auf den Zeitwert des Kanalanschlussrohres hier nur den Zeitwert durch die Versicherung ersetzt zu bekommen?
Müsste bei einer Betrachtung des Zeitwertes hier nicht der des gesamten Objektes (also Haus) herangezogen werden? (Hinweis nochmal: Assenspielgel Kfz, s.o. [ich musste schonmal einen von mir abgefahrenen Aussenspiegel an einem 2J alten Golf komplett ersetzen]).
Wenn die Versicherung auf eine ihrer Ansicht nach bereits vorhandenen Beschädigung des Rohres abstellt mit dem Hinweis, dass Wurzeln dem Fluss des Wassers folgen würden und nur deshalb ein Wurzeleinwuchs in das Rohr zustande gekommen wäre: wer ist in der Beweispflicht, dass das Rohr vor dem Wurzeleinwuchs bereits undicht bzw. noch dicht war?
Vielen Dank nochmal im Voraus!  |
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