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Lastschrifteneinzug wegen unrechtmässigen Abbuchungen

 
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BrigitteWe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 57
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.11.05, 05:59    Titel: Lastschrifteneinzug wegen unrechtmässigen Abbuchungen Antworten mit Zitat

Ein Provider hat mir eine Auftragsbestätigung per Email für eine Flatrate geschickt, die ich nicht bestellte. Ich vertraute auf die Aussage, dass mir keinerlei Mehrkosten entstehen. Dies erfolgte leider nur telefonisch

Nun erteilte ich den Auftrag und stellte zu meinem Entsetzen fest,dass doch Mehrkosten entstehen und eine Verpflichtung von 24 Monaten.

Einen Tag später habe ich storniert. Dieses Storno wurde lt. Mitarbeiter technisch nicht auf allen Datenbanken getätigt. Ich schrieb per Einschreiben an den Provider, mir eine schriftliche Storno-Bestätigung zukommen zu lassen und mir meinen alten Tarif wieder zu geben. Bis heute erhielt ich keine Antwort.

Im Gegenteil wurde das Storno wieder aufgehoben und mitgeteilt, dass keine Änderung mehr möglich ist.

Da ich im Insolvenzverfahren bin und ein niedriges Einkommen habe, würde es zu einem Fiasko kommen, wenn der Provider einfach per Lastschrift nächsten Monat eine hohe Summe abbucht, die ich nicht vertreten kann bzw. die nicht verfügbar ist.

Ich kann zwar diese Abbuchung zulassen und die Lastschrift zurückgeben. Dies würde bedeuten, dass mein Lebensunterhalt im nächsten Monat gefährdet ist.

Mittlerweile habe ich noch eine Email, dass mein Auftrag storniert ist. Jedoch zeigt der Bestellstatus an, dass man bei der Anbieter X gekündigt hat und die Leitung demnächst in kraft tritt. Die Geräte seien schon unterwegs. Ob es sich hier um keine ordentliche Löschung handelt oder mutwillig man mir einen Vertrag aufs Auge drückt, mag dahingestellt sein.

Wie schütze ich mich vor Lastenschrifteneinzug? Muss ich einen Widerruf schicken oder welche Rechte habe ich?

Gruss
Brigitte
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.11.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn klar ist, dass die Lesitung nicht bestellt wurde und auch sogar (für den Fall, dass das falsch beim Provider falsch verstanden wurde) schriftlich klar gestellt wurde, besteht keine Verpflichtung, die Geräte abzunehmen und die Leistung zu bezahlen.

Wenn die Geräte kommen, würde ich die Annahme verweigern. Falls das dafür zu spät ist, würde ich dem Provider schriftlich mitteilen:"Die Geräte sind angekommen, obwohl ich diese Flatrate nicht bestellt habe. Ich werde diese Geräte aufbewahren und zur Abholung durch Sie bereithalten". Zur aktiven Rücksendung von nicht bestellten Waren ist man nicht verpflichtet, man muss sie nur aufbewahren.

Falls die per Lastschrift einziehen sollten, einfach der Lastschrift bei der Bank widersprechen.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Konstand so ist, dass die Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben werden würde, auf jeden Fall vorher mit der Bank sprechen, damit dort nicht der Eindruck entsteht, das Konto sei nicht ordentlich geführt. Die Bank kann dann vorsichtshalber einen Auftrag zur Rückgabe der Lastschrift entgegennehmen, den sie nutzt, wenn die Abbuchung tatsächlich kommt.
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