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Gebühren für Bankfehler zahlen ?

 
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Tele955848
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 11:29    Titel: Gebühren für Bankfehler zahlen ? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes
habe ein schreiben meiner Kredit Bank erhalten wo steht
" die Lastschrift für das Konto XXX wurde von Ihrer Bank nicht eingelöst, weil die Angaben nicht korrekt sind.Bitte prüfen Sie die Bankverbindung....."

Das habe ich gemacht und stellte fest das die letzte Ziffer der Kontonummer aufeinmal falsch ist.

Monatelang buchte diese Bank ohne Probleme ab und es hat nie eine änderung der Bankdateten gegeben.Meine Bankdaten waren auch immer Korrekt und Richtig.

MEINE FRAGE IST ?

DARF DIE BANK GEBÜHREN VERLANGEN FÜR EINEN FEHLER DEN DIE BANK SELBST VERURSACHT HAT ?
Wenn nein gibt es da ein Gesetzt oder einen Parag. den ich verwenden kann gegenueber der Bank.


Danke Euch schon mal... Verlegen
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Alle Fehler, die man begeht, sind eher zu verzeihen, als die Mittel, die man anwendet, um sie zu vertuschen.
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kommen Sie bei dem von Ihnen hier geschilderten Fall auf einen Fehler der Bank?

Nur weil der Gläubiger u.U. bei der Lastschrifteinreichung auf einmal beim Ausfüllen des Beleges einen Zahlendreher gemacht hat, ist die Bank dafür zum Beispiel nicht verantwortlich. Sie prüft nur - zu Ihrer Sicherheit - ob alles stimmt und verneinte in diesem Fall die Einlösung ...

Bei Reklamationen wenden Sie sich in dem Fall zuerst mal an den Gläubiger ...
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Tele955848
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 12:13    Titel: Stimmt (fast) Antworten mit Zitat

Hallo,

meine nicht die Hausbank sondern die RXXS Bank die mir jeden Monat Raten abzieht von meinem bekannten Konto.
Nun jetzt hat die RXXS Bank diesen Zahlendreher reingebracht und verlangt Gebühren von 20 Euro für einen Fehler wo ich nichts dafür kann.
_________________
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja dann würd ich denen schreiben dass sie für den Fehler nicht verantwortlich sind (da es bisher ja auch immer geklappt hat) ....
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