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meine beiden Söhne sind sehr lebhaft, so dass nun auch mal die Haftpflichversicherung greifen muss. Es handelt sich um zwei Fälle, welche circa 2 Monate auseinander liegen.
1. Im September: Mein Sohn hat es tatsächlich "geschafft" den Fernseher von meinem Nachbarn zu zertrümmern. Nicht absichtlich, im leichtsinn. Die Versicherung gab 100€.
2. Und vor einer Woche: Mein anderer Sohn schmiss das Notebook von einem Bekannten den Tisch herunter, so dass das Display jetzt Pixelstreifen aufweist. Es ist nicht sonderlich beschädigt, sondern eben nur Streifen, welche wie durch einen Kabelbruch auftauchen und wieder verschwinden (beim Zu -und Aufklappen des Notebooks).
Mein Frage: Wie oft und mit wieviel kann ich meine Haftpflichtversicherung belasten, ohne dass ich hochgestuft werde? Sollte ich mit dem Notebook zur Haftpflichtversicherung gehen oder es lassen?
Es handelt sich hier wahrscheinlich um 450-500€ (Display ersetzen).
Erfahrung: Wie stehen die Chancen, dass ich tatsächlich 500€ für die Reparatur bekomme oder die Kosten der Reparatur.
Mit freundlichen Grüßen und Danke für kompetente Hilfe!
1. Eine Private Haftpflichtversicherung hat keine Rabattierung in %. Es macht also von den Beiträgen her keinen Unterschied wie viele Schadensfälle sie hatten.
2. Ob und in wie weit die Versicherung den Schaden abdeckt kann niemand im Voraus sagen... das hängt von sie vielen Faktoren ab (plausible Erklärung der Hergangs, wie viele Versicherungen hab sie bei der Versicherung, wie hoch ist der Schaden, WIE ALT IST IHR KIND, ...)
Hochstufen kann Sie Ihre Versicherung definitiv nicht. Aufgrund der beiden Vorfälle sollten Sie jedoch bedenken, dass Ihnen Ihre Versicherung eventuell kündigen wird. Dazu hat sie, wie Sie übrigens auch, ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall. Das Problem besteht dann darin, dass es sehr schwer werden wird eine neue zu finden, da Sie Angaben zu einer Vorversicherung machen müssen.
Sollte dieser Fall eintreten empfehle ich mit der Versicherung zu verhandeln, dass Sie den Vertrag kündigen.
Auf jeden Fall rate ich Ihnen dazu den Schadensfall zu melden. Und bitte beachten Sie die dafür vorgesehenen Fristen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Hochstufen kann Sie Ihre Versicherung definitiv nicht. Aufgrund der beiden Vorfälle sollten Sie jedoch bedenken, dass Ihnen Ihre Versicherung eventuell kündigen wird. Dazu hat sie, wie Sie übrigens auch, ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall. Das Problem besteht dann darin, dass es sehr schwer werden wird eine neue zu finden, da Sie Angaben zu einer Vorversicherung machen müssen.
Sollte dieser Fall eintreten empfehle ich mit der Versicherung zu verhandeln, dass Sie den Vertrag kündigen.
Auf jeden Fall rate ich Ihnen dazu den Schadensfall zu melden. Und bitte beachten Sie die dafür vorgesehenen Fristen.
Was bringt es denn selber zu kündigen, die Vorschäden muss man so oder so angeben
Was bringt es denn selber zu kündigen, die Vorschäden muss man so oder so angeben
Es macht beim Folgeversicherer schon einen Unterschied, ob im Antrag steht "Vorversicherer hat gekündigt", oder ob drin steht "VN hat Vorvetrag gekündigt".
Viele Versicherer nehmen einen Antrag nicht an, wenn der Vorversicherer gekündigt hat. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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