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betreuerwechsel möglich- wenn ja, wie?

 
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 17:08    Titel: betreuerwechsel möglich- wenn ja, wie? Antworten mit Zitat

Ein durch einen amtlichen Betreuer Betreuter
ist unzufrieden mit diesem und bat eine dritte
Person(entfernter privater Bekannter), die
nicht hauptberuflich Betreuer ist,
um die Übernahme der Betreuung.

Geht das? Wenn ja, welche Schritte müssten
eingeleitet werden?

Danke für Hinweise
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !
Ich bin kein Fachmann, aber ich meine, folgendes ist richtig :
Die betroffene (= betreute) Person kann sich mit Ihrer Beschwerde über den derzeitigen Betreuer direkt an das für sie zuständige Betreuungsgericht wenden. Die werden (zumindest sollten die....) die Angelegenheit prüfen und ggfs notwendige Schritte einleiten. Ich meine mich zu erinnern, dass bei der Wahl des Betreuers auch immer (bzw wenn irgendmöglich) die Wünsche des zu Betreuenden den Betreuer betreffend berücksichtigt werden.
Ich vermute aber mal stark, dass für den Wunsch, den Betreuer zu wechseln, gute Gründe vorliegen müssen, der jetzige Betreuer zB also seinen Pflichten nicht angemessen nachkommt, oder so.

Herzliche Grüsse und alles Gute

lulu66
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

lulu66 hat folgendes geschrieben::
Hallo !
Ich bin kein Fachmann, aber ich meine, folgendes ist richtig :
Die betroffene (= betreute) Person kann sich mit Ihrer Beschwerde über den derzeitigen Betreuer direkt an das für sie zuständige Betreuungsgericht wenden. Die werden (zumindest sollten die....) die Angelegenheit prüfen und ggfs notwendige Schritte einleiten. Ich meine mich zu erinnern, dass bei der Wahl des Betreuers auch immer (bzw wenn irgendmöglich) die Wünsche des zu Betreuenden den Betreuer betreffend berücksichtigt werden.
Ich vermute aber mal stark, dass für den Wunsch, den Betreuer zu wechseln, gute Gründe vorliegen müssen, der jetzige Betreuer zB also seinen Pflichten nicht angemessen nachkommt, oder so.

Der Betroffene kann einen Betreuerwechsel beim Amtsgericht anregen. Dabei kann er als Grund vorbringen, es stehe statt eines Berufsbetreuers nunmehr ein - geeigneter - ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung (§ 1908b I 2 BGB). Das Gericht wird das dann prüfen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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