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Verfasst am: 18.11.05, 17:08 Titel: betreuerwechsel möglich- wenn ja, wie?
Ein durch einen amtlichen Betreuer Betreuter
ist unzufrieden mit diesem und bat eine dritte
Person(entfernter privater Bekannter), die
nicht hauptberuflich Betreuer ist,
um die Übernahme der Betreuung.
Geht das? Wenn ja, welche Schritte müssten
eingeleitet werden?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 18.11.05, 17:31 Titel:
Hallo !
Ich bin kein Fachmann, aber ich meine, folgendes ist richtig :
Die betroffene (= betreute) Person kann sich mit Ihrer Beschwerde über den derzeitigen Betreuer direkt an das für sie zuständige Betreuungsgericht wenden. Die werden (zumindest sollten die....) die Angelegenheit prüfen und ggfs notwendige Schritte einleiten. Ich meine mich zu erinnern, dass bei der Wahl des Betreuers auch immer (bzw wenn irgendmöglich) die Wünsche des zu Betreuenden den Betreuer betreffend berücksichtigt werden.
Ich vermute aber mal stark, dass für den Wunsch, den Betreuer zu wechseln, gute Gründe vorliegen müssen, der jetzige Betreuer zB also seinen Pflichten nicht angemessen nachkommt, oder so.
Hallo !
Ich bin kein Fachmann, aber ich meine, folgendes ist richtig :
Die betroffene (= betreute) Person kann sich mit Ihrer Beschwerde über den derzeitigen Betreuer direkt an das für sie zuständige Betreuungsgericht wenden. Die werden (zumindest sollten die....) die Angelegenheit prüfen und ggfs notwendige Schritte einleiten. Ich meine mich zu erinnern, dass bei der Wahl des Betreuers auch immer (bzw wenn irgendmöglich) die Wünsche des zu Betreuenden den Betreuer betreffend berücksichtigt werden.
Ich vermute aber mal stark, dass für den Wunsch, den Betreuer zu wechseln, gute Gründe vorliegen müssen, der jetzige Betreuer zB also seinen Pflichten nicht angemessen nachkommt, oder so.
Der Betroffene kann einen Betreuerwechsel beim Amtsgericht anregen. Dabei kann er als Grund vorbringen, es stehe statt eines Berufsbetreuers nunmehr ein - geeigneter - ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung (§ 1908b I 2 BGB). Das Gericht wird das dann prüfen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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