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Verfasst am: 21.11.05, 13:56 Titel: Anspruchsübergang nach Tod des Versicherungsnehmers?
Besteht ein Anspruch der Angehörigen auf Regulierung eines Schadens aus einem Einbruchdiebstahl, wenn der Versicherungsnehmer selbst nach der Schadensmeldung verstorben ist? Für Antworten wäre ich dankbar.
ich vermute mal, es geht um die Hausratversicherung. Da isses relativ problemlos: der Versicherungsvertrag geht auf die Erben über, die die Wohnung in gleicher Weise wie der verstorbene VN nutzen.
Aber auch, wenn die Wohnung nicht weiter genutzt wird, besteht Schadenersatzanspruch; der Schaden ist ja während der Laufzeit der Versicherung eingetreten.
Es ist gelegentlich strittig, wer der Erbe ist. Da könnte ein Erbschein hilfreich sein. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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