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Anspruchsübergang nach Tod des Versicherungsnehmers?

 
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krimkom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 13:56    Titel: Anspruchsübergang nach Tod des Versicherungsnehmers? Antworten mit Zitat

Besteht ein Anspruch der Angehörigen auf Regulierung eines Schadens aus einem Einbruchdiebstahl, wenn der Versicherungsnehmer selbst nach der Schadensmeldung verstorben ist? Für Antworten wäre ich dankbar.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

ich vermute mal, es geht um die Hausratversicherung. Da isses relativ problemlos: der Versicherungsvertrag geht auf die Erben über, die die Wohnung in gleicher Weise wie der verstorbene VN nutzen.

Aber auch, wenn die Wohnung nicht weiter genutzt wird, besteht Schadenersatzanspruch; der Schaden ist ja während der Laufzeit der Versicherung eingetreten.

Es ist gelegentlich strittig, wer der Erbe ist. Da könnte ein Erbschein hilfreich sein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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krimkom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 14:30    Titel: Anspruchsübergang nach Tod des Versicherungsnehmers Antworten mit Zitat

Es geht tatsächlich um die Hausratversicherung. Ich danke für die schnelle Antwort.
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