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Aussteuerversicherung Ausbildungsversicherung???

 
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 13:53    Titel: Aussteuerversicherung Ausbildungsversicherung??? Antworten mit Zitat

Hallo!

Wie lange dauert in der Regel die Auszahlung einer sog. Aussteuerversicherung?
Also von Eintritt des Versicherungsfall durch Heirat oder Fix-Termin bis zur Auszahlung?
Wer hat dahingehende Erfahrungen gemacht?


Wenn in der Versicherungspolice das Kind als bezugsberechtigte Person eingetragen ist, steht dem Kind dann die volle Summe zu, oder können die Eltern das Geld zwischen 2 Kindern aufteilen, weil für das zweite Kind keine solche Versicherung bestand?
Vor allem, da ja der Auszahlungs b.z.w. Fälligkeitstermin an den Daten des einen Kindes gekoppelt war.
Worauf ist dort zu achten?

Hoffe auf zahlreiche Antworten.

MfG
Motoele
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Motoele,

eine Term-Fix-Versicherung wird gewöhnlich zu Beginn des Monats ausgezahlt, der auf den Fixtermin folgt (z.B. 24. Geburtstag liegt im September, dann wird Anfang Oktober ausgezahlt). Ebenso ist es bei der Aussteuerversicherung, wenn das "versicherte Mädchen" heiratet; vorausgesetzt, der Versicherer kennt den Termin rechtzeitig.

Zur Frage, an wen das Geld zur Auszahlung kommt: ganz einfach, an den (oder die) Bezugsberechtigte/n. Wenn eine bestimmte Person als Bezugsberechtigte im Erlebensfall eingetragen ist, dann wird an diese Person ausgezahlt.

Allerdings sind in der Praxis fast alle Bezugsberechtigten als "widerruflich Bezugsberechtigte" eingetragen. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann jederzeit den Bezugsberechtigten ändern, er kann z.B auch sich selbst eintragen und das Geld dann nach seinem Gutdünken verteilen. Das geht jederzeit während der Vertragslaufzeit, im Extremfall sogar bis unmittelbar vor Ablauf der Versicherung. Er muss diese Änderung auch dem bisher (widerruflich) Begünstigten nicht mitteilen.

Das heißt also in deinem Beispiel: wenn das Kind als Bezugsberechigte eingetragen ist, dann erhält das Kind das Geld (volle Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt). Wenn der Versicherungsnehmer aber die Bezugsberechtigung geändert hat, dann erhält der neue Bezugsberechtigte das Geld.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli!

Danke für deine sehr ausführliche Antwort.

Dazu folgendes:
Der Versicherungsfall ist durch eine Heirat eingetreten. Dem Versicherer wurde dies 3 Tage nach der Hochzeit mitgeteilt. Das ist nun gut 6 Wochen her.

Die Versicherung lief seit knapp 1 Jahr beitragsfrei, aufgrund des Todes eines Elternteils.
Wie gesagt sind es zwei Kinder, zum einen das Bezugsberechtigte und zum anderen ein 12-jähriges Geschwisterchen.
Der Versicherungsfall wurde vom verbleibenden Elternteil der Versicherung mitgeteilt, dadurch wird die Auszahlung wohl auch auf dessen Konto stattfinden.
Und dieser Elternteil will die Summe eben unter beiden Kindern aufteilen. Bei einer Summe von knapp 15.000 Euro ein erheblicher Unterschied zur ganzen Summe.

Müsste der Versicherer sich nicht mit der Bezugsberechtigten Person in Verbindung setzten? Oder darf die Versicherung einfach an den verbleibenden Elternteil auszahlen? Und der dieses dann aufteilen?

Vor Eintritt des Versicherungsfalls wurde die Bezugsberechtigte Person definitiv nicht geändert. Eventuell im Nachhinein, da der Versicherer ein guter Bekannter der Familie ist.

Was kann man nun tun?
Man will ja auch keinen Familienstreit hervorrufen, aber das wesentlich jüngere Geschwisterchen ist auf die Summe ben nicht angewiesen im Gegensatz zum gerad verheirateten.

Nochmals vielen Dank

MfG
Motoele
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!

Um das ganze etwas abzukürzen, hier meine Meinung:

Da das ältere, verheiratete Kind laut deinen Ausführungen der Bezugsberechtigte ist, wird das Geld aus der Versicherung nicht an das verblienene Elternteil ausgezahlt sondern an das 1. Kind. Das 2. Kind hat mit der Versicherung rein gar nichts zu tun, da es a.) nicht als Versicherte Person und b.) nicht als Bezugsberechtigter eingetragen war.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Zunächst mal herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!

Um das ganze etwas abzukürzen, hier meine Meinung:

Da das ältere, verheiratete Kind laut deinen Ausführungen der Bezugsberechtigte ist, wird das Geld aus der Versicherung nicht an das verblienene Elternteil ausgezahlt sondern an das 1. Kind.


ob das so einfach wird... hmm... eine der Voraussetzungen für die Auszahlung ist, dass der Versicherungsschein eingesandt wird.... und wenn die Situation so wie hier ist, müsste der Bezugsberechtigte, also das ältere Kind, den Versicherungsschein haben und dem Versicherer einreichen. Wenn die Police bei jemand anderem liegt und der den Schein nicht rausrückt.... kann sein dass das nicht ohne Familienstreit ausgeht...

sorry, ist leider schon sehr lang her, dass ich ein bisschen was von Leben gelernt hab, und ich hab leider noch nie in einer Leben-Abteilung gearbeitet, kann deshalb nur ziemlich allgemeine Auskünfte geben. Aber vom Grundsatz her stimmts.

Ich würde mich direkt an den Versicherer wenden ( nicht an den Versicherungsvertreter !!! der hat oft keine Ahnung, auch wenn er was anderes behauptet) und die Sache zunächst mal telefonisch so weit wie möglich klären
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Grüße, Mogli
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also das Ganze wurde wie gesagt vor knapp 6 Wochen von der Mutter der Frau eingereicht. Der Versicherungsvertreter kam persönlich vorbei. Dadurch wurde das ganze veranlasst.

Vermute eben nur, das das auf ihr Konto ausgezahlt wird, da der Versicherung kein anderes bekannt gemacht worden ist.

Schwierige Sache.....
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wer war eigentlich Versicherungsnehmer, die Mutter oder der verstorbene Vater? Soweit ich das ganze verstanden habe, war doch die Versicherung beitragsfrei gestellt. Also muß folglich der verst. Vater der Versicherungsnehmer gewesen sein.

Meines Erachtens nach darf die Mutter, die ja im Versicherungsschein nicht genannt wird, die Bezugsberechtigung gar nicht ändern. Fakt ist, dass die Leistung nicht an sie erfolgen darf, da sie keine Bezugsberechtigte ist. Es sei denn, es wurde vor dem Tod des Versicherungsnehmers etwas geändert.

Das beste wäre eine Anfrage bei dem Versicherer bzw. einfach die Mutter gezielt darauf ansprechen. Denn eins ist klar: Beim Abschluss der Versicherung hat sich der verst. Vater ja schon was dabei gedacht. Das kann schon, aus moralischen Gründen, die Mutter nicht einfach so verändern.
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Genauso ist es.

Versicherungsnehmer war der verstorbene Vater. Geändert wurde nix.

Aber die Mutter hat den Versicherungsfall nun gemeldet und nur gesagt dass das Geld in den nächsten Wochen auf ihr Konto ausgezahlt wird.

Wenn dies nicht gehen würde, hätte die Versichergung ja die Bezugsberechtigte anschreiben müssen, um die Bankverbindung zu erfahren.

Ausserdem wird es ja wahrscheinlich eh einen Bescheid vorrab geben, bevor die Summe ausgezahlt wird.
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also mittlerweile ist es so. Es kam ein Bescheid, das die Auszahlung veranlasst wurde.

Adressiert war das ganze an "die gesetzlichen Erben von Herrn XXX"

Was sagt uns das???
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

... das du dir schnellstmöglich von der Versicherung einen Nachweis besorgen solltest, in dem die Veränderung der Bezugsberechtigung ersichtlich ist.

Ich habe nämlich das Gefühl, dass deine Mutter im nachhinein zusammen mit dem Vertreter da etwas gemacht hat.

Ruf bei der Gesellschaft an und frage nach. Sage ihnen, dass nach deinem Kenntnisstand diese Versicherung für dich abgeschlossen wurde und du als Bezugsberechtigter eingetragen warst.

Nach jetzigem Stand bekommt deine Mutter das Geld.
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Inessa
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss mich jetzt auch nochmal zu Wort melden! Vielleicht hat sich der Fall ja auch inzwischen geklärt, aber ich habe selbst gerade meine Aussteuer-Versicherung ausgezahlt bekommen. Es ist ja bei dieser Art Vers. so, dass diese meistens für ein Kind abgeschlossen wird, jedoch raten die meisten Versicherungen immer dazu den Ehepartner als Begünstigten eintragen zu lassen. ( man weiß ja nie was in 20 Jahen ist)Das würde bedeuten, dass in jedem Fall die Mutter das Geld ausbezahlt bekommt. Es steht aber definitiv fest, dass nach dem Tod des Vaters nichts mehr daran geändert worden sein kann. Hast du schon heraus bekommen, ob deine Mutter die Begünstigte ist? Falls nämlich doch das Kind eingetragen wurde, kannst du sicher sein, dass die Mutter nichts von dem Geld sieht!
Würde mich freuen, wenn du nochmal schreibst, wie die ganze Sache verlaufen ist!
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