Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwältin hat Vorsätzlichkeit verursacht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwältin hat Vorsätzlichkeit verursacht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Chinabutter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 21:01    Titel: Anwältin hat Vorsätzlichkeit verursacht Antworten mit Zitat

Guten Abend Forum.

Ich bräuchte hierzu ein paar qualifizierte Meinungen.

Ich habe vor einigen Wochen eine Anwältin um Unterstützung gebeten bezüglich Fahrens ohne Führerschein (es wäre nett wenn der Tatbestand akzeptiert werden könnte, es waren nur ein paar Meter und niemand kam dabei zu Schaden, siehe auch Reaktion der RA...).
Vermutlich hätte ich das Büro bereits nach der Reaktion der Anwältin verlassen sollen - sie begann mich auszuschimpfen wie man nur so dumm sein könne, wie blöd man sein müsse... Aber ich hatte recht große Angst eine dicke Strafe aufgebrummt zu bekommen und so bat ich sie diese Nachricht an die ortsansässige Polizeidienststelle weiterzuleiten. Zum Verständnis: Ich wurde unterwegs kontrolliert im Beisein meines Lebensgefährten, meine Identität wurde festgestellt (durch Ausweis), seine jedoch nicht. Ich gab zu diesem Zeitpunkt vor meinen Führerschein nicht dabeizuhaben und wurde gebeten die Dokumente später vorbeizubringen.
Die Anwältin erklärte sich nach der Moralpredigt damit einverstanden die Polizeibehörde zu unterrichten und überlegte sich welche Geschichte sie erzählen könnte.
Da ich mich zuvor im Internet mit anderen Dummlingen meiner Gattung auseinandergesetzt hatte, gab mir ein anderer Anwalt den Tip auf eine 'Privatfahrschule' zu plädieren, was mit 5-10 Tagessätzen bestraft würde. Davon wollte die RA aber nichts wissen. Sie zitierte mir lediglich die mir bekannte Passage aus dem Gesetzbuch und sagte sie überlege sich etwas und wolle alles daransetzen meinen Lebensgefährten ganz aus dem Spiel zu lassen.
Wenige Tage später wurde mein LG zur Polizei als Halter des Kfz 'eingeladen', machte jedoch keine Aussage. Der Beamte meinte abschließend zu ihm daß erfahrungsgemäß die Strafe nicht sehr hoch ausfiele, schließlich habe ich mich freiwillig gemeldet.
So weit, so gut. Eines Tages trudelt dann der Strafbefehl ein:
Bestrafung wegen vorsätzlichen (?!?!?) Fahrens ohne FS. Strafe: 35 Tagessätze á 25 Euro plus 60 Euro Verfahrenskosten, gesamt 935 Euro. Ich dachte es haut mich aus den Socken. Aber damit nicht genug, mein LG erhielt das selbe Strafmaß für vorsätzliches Anordnen oder Fahrenlassens ohne Erlaubnis. Ich rief die RA stehenden Fußes an und fragte sie was in aller Welt sie der Polizeidienststelle aufgetischt hatte? 'Ich hab denen gesagt Sie hätten Lust auf ein Eis gehabt und wären deswegen in die Stadt gefahren.' Vermutlich war mein dummes Gesicht ein Knaller. Nicht nur daß diese RA es hinbiegen konnte daß uns durch diese Spitzenbegründung beiden Vorsätzlichkeit vorgeworfen wurde (meines Wissens kommt erst mal die Fahrlässigkeit), nein, sie möchte dafür auch noch 500 Euro Honorar!
Ich bin übrigens 21, also noch im Heranwachsenden-Strafrecht, mein LG ist 25.
Alle die so weit gelesen haben seien hiermit bedankt und um einen Rat gebeten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 21:19    Titel: Re: Anwältin hat Vorsätzlichkeit verursacht Antworten mit Zitat

Chinabutter hat folgendes geschrieben::
Eines Tages trudelt dann der Strafbefehl ein

Wenn Ihr nicht innerhalb von 2 Wochen nach "Eintrudeln" des Strafbefehls Einspruch einlegt, seid Ihr rechtskräftig verurteilt und könnt Euch weiteres Grübeln sparen.

Chinabutter hat folgendes geschrieben::
Bestrafung wegen vorsätzlichen (?!?!?) Fahrens ohne FS. ... ohne Erlaubnis ...

Was wirft man Euch denn genau vor:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) oder
- Fahren ohne Führerschein (§ 21 Abs. 2 StVG)?

Oft wird Fahrerlaubnis und Führerschein in einen Topf gehauen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Chinabutter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.11.05, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, diesen aber wieder zurückgezogen da die Anwältin der Meinung war daß sich sowieso nicht mehr viel machen ließe - darüber hinaus hätten wir noch mehr Kosten zu tragen gehabt als eh schon. Vermutlich hätte ich Unterstützung (PKH o.ä.) beantragen können aber das wußte ich zu diesem Zeitpunkt nicht....

In diesem Falle wurde mir §21 Abs. 2 zur Last gelegt, und ihm das vorsätzliche Anordnen oder Zulassen ebendieses.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 19.11.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

PKH und ähnliches gibts im Strafrecht nicht... wäre ja noch schöner, wenn man Dummheiten begeht und der Steuerzahler dann alles ausbaden darf. Es gibt Pflichtverteidigung, die gibts aber bei Verbrechen und ab zu erwartender Haftstrafe von einem Jahr. Auf Beratungshilfeschein vom Amtsgericht gibts eine Erstberatung, aber nur diese.... d.h. allgemeine Ausführungen und Erklärungen vom Anwalt zur Sache, für mehr muss man zahlen.

Es gibt übrigens keine Möglichkeit für einen Anwalt, Fahrlässigkeit verlässlich durchzudrücken. Fahrlässigkeit läge z.B. vor, wenn Ihr der Meinung wart, ihr dürft fahren, obwohl z.B. bereits eine Einziehung des Führerscheins vorgelegen hätte oder wenn ihr geglaubt hättet, dass ihr mit dem albanischen Traktorführerschein in Deutschland Autos fahren dürft.

Hier hat die Anwältin dahingehend argumentiert, dass es eine Ausnahmesituation war und ihr nicht - was bei Verkehrsdelikten wie diesem oder Trunkenheit üblich ist - dauernd durch die Gegend fahrt... weil wie oft wird man schon kontrolliert? So viel Pech, bei dem einen einzigen Mal im Leben erwischt zu werden....

Der Strafbefehl wird dann recht "schlampig" von der Staatsanwaltschaft ausgefüllt, weil die denken, bei Fehlern wird es schon einen Einspruch geben.

Man hätte natürlich den EInspruch auch auf das Strafmaß beschränken können. Dies zeigt Einsicht bezüglich der Tat, man kann aber mit Reue und Vorlage der Gehaltsnachweise vielleicht was an dem Strafmaß machen, wobei die Tagessatzhöhe schon im unteren Bereich liegt.

Nur: Ein Freispruch ist nicht drin, so dass ihr auf jeden Fall die erhöhten Gerichtskosten und die Anwaltskosten zahlen müsst. Somit wäre die mögliche - aber nicht sichere - Ersparnis unterm Strich weg... und solange ihr unter 90 Tagessätzen bleibt, seid ihr nicht vorbestraft...

Somit sehe ich im Verhalten der Anwältin keinen relevanten Fehler... ihr fehlt allenfalls die Fähigkeit, die Sachlage überzeugend dem Mandanten zu vermitteln....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

du schreibst, das wir den Tatbestand einfach akzeptieren sollten!

Warum akzeptierst du den Tatbestand nicht??? Du bist vorsätzlich ohne Führerschein gefahren und dein Lebensgefährte hat ebenfalls vorsätzlich gehandelt!

Von daher ist die Strafe auch in keiner Weise äußerst hoch!

Dummheit wird halt meist bestraft und ihr solltet die Strafe zahlen und halt nächstes Mal net so dumm handeln!

Gruß

Bernd
P.S.: Seid froh das nichts passiert ist, denn da zahlt keine versicherung und man ist schneller im Knast als man denkt - die Anwältin hat sich schon zu recht über soviel Dummheit gewundert!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre mir auch neu, daß Anwälte neuerdings Straftäter darin beraten, welche Lügengeschichte sie erzählen müssen, damit sie möglichst glimpflich davonkommen... Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.