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Zahlungen von Privat an die GmbH zur Kontoausgleichung

 
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Danni123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 12:29    Titel: Zahlungen von Privat an die GmbH zur Kontoausgleichung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Gesellschafter welcher gleichzeitig auch Gründer von der GmbH ist mit seinem Privatvermögen regelmäßig Einzahlungen auf das GmbH Konto macht, in nicht gerade geringer Menge, welches lediglich zur Kontoausgleichung diente damit die lft Kosten gedeckt werden können, mit welchen rechtlichen Folgen ist bei so etwas zu rechnen!

Wäre sehr wichtig! Danke!!!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mit gar keinen. Der Gesellschafter kann das private Geld der Gesellschaft schenken oder auch als Gesellschafterdarlehen gewähren.
In beiden Fällen sollten die Vorgänge aber schriftlich dokumentiert werden (Steuerberater fragen).
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Danni123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn das nicht schriflich festgehalten wurde.

Weiterhin habe ich letztens von Bekannten erfahren das besagte GmbH in dem Zustand bereits in der Konkursverschleppung wäre.

Ist es nicht so das sich eine GmbH selbst finanzieren muss?
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Schlaukopf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Das kommt wie immer darauf an.

Befindet sich die GmbH in der Krise, liegen also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, trifft den Geschäftsführer die Pflicht, innerhalb von 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen.

Schießt ein Gesellschafter aus seinem Privatvermögen Kapital nach, um die Krise abzuwenden und gelingt dies, ist daran nichts auszusetzen.

Gelingt es hingegen nicht, und dafür spricht einiges wenn die Gesellschaft ständig mit Unterdeckung arbeitet, bleibt die Antragspflicht bestehen.
Ob diese dann auch den Gesellschafter trifft ist eine andere Frage. Jedenfalls greifen für den Gesellschafter oder Dritte die Regelungen über den Eigenkapitalersatz im nachfolgenden Insolvenzverfahren.

MfG
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Schlaukopf hat folgendes geschrieben::
Schießt ein Gesellschafter aus seinem Privatvermögen Kapital nach, um die Krise abzuwenden und gelingt dies, ist daran nichts auszusetzen.

So einfach ist das nicht. Auch eigenkapitalersetzende Darlehen können eine etwaige Überschuldung nicht beseitigen. Dafür bedarf es noch eines wohlformulierten Rangrücktritts.
Der TE sollte sich anwaltlich beraten lassen.
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Chris Sitter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 136
Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für letzteren Hinweis, der den Punkt trifft: der Ges. könnte schon mit einem Bein im Strafverfahren stehen!!!

Holen Sie sich qualifizierten Rechtsrat ein, ich nenne Ihnen gerne einen Spezialisten in Ihrer Heimatstadt.
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Chris Sitter hat folgendes geschrieben::
vielen Dank für letzteren Hinweis, der den Punkt trifft: der Ges. könnte schon mit einem Bein im Strafverfahren stehen!!!

Holen Sie sich qualifizierten Rechtsrat ein, ich nenne Ihnen gerne einen Spezialisten in Ihrer Heimatstadt.


Können Sie mir einen Spezialisten in Erfurt nennen?
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Danni123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

war leider in der letzten Zeit nicht oft online.

Das ganze klingt sehr interessant und erschreckend zugleich.

Es wäre sehr freundlich wenn Sie mir einen Experten auf diesem Gebiet im Raum Pirmasens nennen könnten.

MfG
Danni
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