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Ich wende mich an Sie wegen eines etwas peinlichen Missgeschicks
Wir waren zum Kaffetrinken bei einer Bekannten meiner Frau eingeladen.Der Mann dieser Bekannten führte mich im Wohnzimmer herum und unser Gespräch fiel auf seine DVD-Sammlung.Als ich darin stöberte,habe ich eine Blumenvase umgestossen und geschätzt 1 Liter Wasser in den Fernseher gekippt,welcher natürlich sofort ins Nirvana brutzelte.
Selbstvertändlich handelte es sich um ein teures Gerät der Marke (Wortsperre: Firma),ca 2,5 Jahre alt zum damaligen Neupreis von ca 1000 Euro.Leider kann ich im Moment nicht soviel Geld ausgeben um den Fernseher zu ersetzen.Ich habe eine Privathaftpflicht ,aber übernimmt diese den Schaden oder wird mir Fahrlässigkeit vorgeworfen.
Ausserdem ist für das Gerät keine Rechnung mehr vorhanden.Ist da eine Meldung bei der Versicherung möglich?
Wie sieht es überhaupt mit dem Schadensersatz aus.Ich habe gehört,dass man meistens nur Restwert bezahlt bekommt.Wenn ich nun von der Versicherung nur 200 Euro bekomme,ist mir auch nicht viel geholfen,weil ich das Gerät ja ersetzen muss.
Zumindest hat sich das mit den Einladungen zum Kaffetrinken fürs Erste erledigt.
Über Hilfen oder Tippes wäre ich echt sehr dankbar
selbstverständlich war das fahrlässig. Wenn nicht, bestünde für die Privathaftpflichtversicherung ja auch kein Grund, sich um den Schaden zu kümmern
(zur Erinnerung: der Verursacher muss Schadenersatz leisten, wenn ihn ein Verschulden trifft. Verschulden teilt man auf in Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz wird sich die Privathaftpflichtversicherung raushalten, bei Fahrlässigkeit wird sie die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen).
Zum Umfang des Schadenersatzes: Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes des beschädigten/zerstorten Gerätes (nicht den Restwert! das wäre der Wert, den das defekte Gerät im jetzigen, defekten Zustand hat, der dürfte möglicherweise nahe bei Null liegen). Die PHV wird also den Zeitwert ersetzen, und mehr gibts nicht. Wenn der Schadneverursacher meint, er müsste darüber hinaus noch weitere Schadenersatzansprüche befriedigen, dann ist das seine Sache. Eine rechtliche Grundlage dafür besteht nicht.
Eine Anschaffugnsrechnung muss nicht unbedingt vorhanden sein. Der Sachverhalt ist ja soweit klar; der Fernseher ist ja da und kann ggf. begutachtet werden. Das müsste normalerweise genügen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Soweit bin ich ja mal beruhigt.Aber wie läuft das jetzt weiterhin für mich ab.Muss ich den Fernseher zu einem Elektrogeschäft bringen um einen Nachweis für den Schaden zu haben?Wenn ja,übernimmt die Versicherung auch die Kosten hierfür?
Wenn die Versicherung (Bayerische Versicherungskammer) den Fernseher sehen möchte,muss ich den verschicken?
Lässt sich evtl. (wegen dem Zeitwert) pauschal sagen,wieviel von der Versicherung im Gegensatz zum Neupreis gekürzt wird.
In diesem Fall Neupreis ca 1100 Euro - Alter ca 2.5 Jahre
du musst zunächst nur mal den Schaden melden. Alles weitere wird dir der Schadensachbearbeiter mitteilen. Wenn der Versicherer das Gerät sehen möchte, wird er normalerweise einen Mitarbeiter vorbeischicken; aber eigentlich müsste ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt auch ausreichen.
Zum Zeitwert. Ich bin kein Spezialist für die Lebensdauer von Fernsehgeräten, aber ich denke mal, man wird so ca. 10 bis 12 Jahre ansetzen können. Dann ist nach 2,5 Jahren etwa 20 % dieser Zeit verstrichen; der Zeitwert sollte also ca. 80 % des damaligen Anschaffungswertes betragen.
Und, nur mal so nebenbei: die Nennung von Firmennamen führt hier nicht weiter und wird nicht gerne gesehen.
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edit: die oben genannten 80 % als Zeitwert sind nur eine Schätzung von mir; bitte nicht mit mir schimpfen, wenn der Versicherer nachher nur 70 % oder so für angemessen hält. Hier kann veilleicht talla etwas Genaueres zu sagen?? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zuletzt bearbeitet von Mogli am 22.11.05, 12:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
der zeitwert wird hier vermutlich weit geringer als 80% ausfallen.
gerade bei elektronikgeräten herrscht ein starker wertverfall.
alle naselang kommt ein nachfolgemodell raus, mit besseren leistungen und/oder besserer ausstattung, oft zum gleichen preis...wenn man sich umsieht, wird man feststellen, dass man heute für 1100 € ein deutlich besseres gerät kaufen kann, als das beschädigte gerät war. das drückt den zeitwert von älteren geräten.
mittlerweile drängt sich die LCD-technik im TV-Bereich auf, wodurch alte röhren-geräte noch mehr im wert verlieren...
bei handys oder digitalkameras ist dieser wertverfall noch gravierender. oft ist ein drei monate altes handy gerade noch die hälfte des kaufpreises wert.
ne genaue summe kann ich natürlich nicht sagen, "wir" erkundigen uns bei solchen fällen bei ner sachverständigen-datenbank. die kennen auch die UVP des herstellers, können so also auch den ursprünglichen anschaffungspreis prüfen. im zweifel setzen die sich sogar mit dem hersteller in verbindung und lassen sich anhand der gerätenummer den produktionszeitpunkt geben. es kommt leider öfter vor, dass ein angeblich 2 jahre altes gerät, für das "beim umzug die rechnung verloren gegangen ist", plötzlich deutlich älter ist....
außerdem haben die auch einen überblick über die gebrauchtmarkt-situation, sodaß am ende ein vernünftiger und belegbarer zeitwert rauskommt...und mit kosten von ca. 20-40 € ist so ne anfrage noch ziemlich günstig. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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