Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anderkonto: Offenlegung, Verzinsung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anderkonto: Offenlegung, Verzinsung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Peter43
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bern Schweiz

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 15:46    Titel: Anderkonto: Offenlegung, Verzinsung Antworten mit Zitat

Als Mitbeteiligtert einer D/CH-Erbengemeinschaft erhalte ich vom deutschen Rechtsanwalt die Abrechnung über Pachtzinseinnahmen. Diese werden gemäss seinem Brief auf einem "Anderkonto" geführt. Ich habe dazu 2 Fragen:Habe ich das Recht auf einem Bankauszug dieses Kontos zu bestehen (es wird lediglich eine handschriftliche Soll/Haben-Liste beigelegt, zum Teil unleserlich und voller Abkürzungen)? Meiner mehrmals geäusserte Bitte nach einem Bankauszug wird ohne Begründung nicht entsprochen. Die "Abrechnung" enthält im weiteren "Abschlusskosten" von jährlich ca. 70 Euro, jedoch keine Zinsen. Ist das üblich für ein "Anderkonto"?
Besten Dank für Ihre "Aufklärung".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peter43
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bern Schweiz

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Offenbar handelt es sich um brisante Fragen (oder dumme?), an denen man sich die Finger verbrennen könnte. Null Antworten sind doch relativ selten. Nun, die Hoffnung bleibt! Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur so viel sagen, dass ich an Stelle des Anwaltes meine Anderkontenauszüge nicht veröffentlichen würde. Meine Mandanten können den Schriftwechsel den Stand entnehmen. Ich wäre auch nicht so doof, wegen ein paar hundert Euro Zinsen, die ich mir rechtswidrig zueignen möchte, meine Zulassung zu risikieren. Andererseits hätte ich die Befürchtung, bei einem Sammelanderkonto Informationen preiszugeben, aus denen der Mandant Rückschlüsse auf andere Mandate ziehen könnte.

Wie es sich mit den Kosten und Zinsen verhält, kann ich nicht sicher sagen. Aber: meines Wissens werden auf Anderkonten keine Zinsen gezahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.