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Als Mitbeteiligtert einer D/CH-Erbengemeinschaft erhalte ich vom deutschen Rechtsanwalt die Abrechnung über Pachtzinseinnahmen. Diese werden gemäss seinem Brief auf einem "Anderkonto" geführt. Ich habe dazu 2 Fragen:Habe ich das Recht auf einem Bankauszug dieses Kontos zu bestehen (es wird lediglich eine handschriftliche Soll/Haben-Liste beigelegt, zum Teil unleserlich und voller Abkürzungen)? Meiner mehrmals geäusserte Bitte nach einem Bankauszug wird ohne Begründung nicht entsprochen. Die "Abrechnung" enthält im weiteren "Abschlusskosten" von jährlich ca. 70 Euro, jedoch keine Zinsen. Ist das üblich für ein "Anderkonto"?
Besten Dank für Ihre "Aufklärung".
Offenbar handelt es sich um brisante Fragen (oder dumme?), an denen man sich die Finger verbrennen könnte. Null Antworten sind doch relativ selten. Nun, die Hoffnung bleibt!
Ich kann nur so viel sagen, dass ich an Stelle des Anwaltes meine Anderkontenauszüge nicht veröffentlichen würde. Meine Mandanten können den Schriftwechsel den Stand entnehmen. Ich wäre auch nicht so doof, wegen ein paar hundert Euro Zinsen, die ich mir rechtswidrig zueignen möchte, meine Zulassung zu risikieren. Andererseits hätte ich die Befürchtung, bei einem Sammelanderkonto Informationen preiszugeben, aus denen der Mandant Rückschlüsse auf andere Mandate ziehen könnte.
Wie es sich mit den Kosten und Zinsen verhält, kann ich nicht sicher sagen. Aber: meines Wissens werden auf Anderkonten keine Zinsen gezahlt.
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