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Verfasst am: 22.11.05, 15:41 Titel: Kundenkarte des Kontos an Schwester....
kann man seine Kundenkarte + pin der Bank an z.B. die Schwester weitergeben und ihr damit erlauben Geld vom eigenen Konto abzuheben (z.B. während des Urlaubs) ?
Wenn nicht, wer hat was dagegen, die Bank oder der Staat (ein Verstoss gegen einen Geldwäsche Paragraphen) ?
die Kartenbedingungen verbieten eine Weitergabe der Karte und PIN. Dagagen hat die Bank daher etwas. Darüber hinaus entfällt jede Haftung der Bank für eventuellen Mißbrauch.
Ist auch völlig unnötig. Wenn die Schwester eine Karte bekommen soll, kann man ja eine zweite Karte auf den Namen der Schwester bestellen. Das bedeutet natürlich eine Vollmacht für die Schwester, da diese dann das Konto leer räumen kann.
Geldwäsche wird allein durch die Weitergabe der Karte nicht betrieben.
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