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Verfasst am: 21.11.05, 07:30 Titel: Nachbeurkundung der persönlichen Haftung bei einer Hypothek?
Hallo,
ich habe hier folgende Situation und bräuchte dringend Hilfe.
Es geht um eine Hypothek. Das Haus gehört mir allein, Kreditnehmer 1 ist mein Mann (weil berufstätig), Kreditnehmer 2 bin ich. Die Bank wurde natürlich am ersten Rang in Grundbuch eingetragen. Nun möchte sie aber nachträglich noch eine "Nachbeurkundung der persönlichen Haftung" von meinem Mann.
Kann mir bitte jemand erklären warum? welche Auswirkungen das überhaupt hat? Die Bank hat doch uns beide als Kreditnehmen (nicht als Bürgen oder so) und sie hat das Haus als Sicherheit. Warum also noch eine persönliche Haftung? Was erwartet uns da? Und kann die Bank wenn wir uns weigern dies zu unterschreiben, bzw, zu beurkunden die Hypothek einfach kündigen?
Ich hoffe, es kann uns jemand helfen. Vielen Dank!!!
Eine schöne Woche wünscht
Joy _________________ "Stark ist, wer mehr Träume hat als die Realität zerstören kann."
Die Grundschuldbestellungsurkunde ist eine Urkunde mit der in der Regel dinglich
( Immobilie ) und persönlich aus dem abstrakten Schuldversprechen vollstreckt werden kann.
Eine Nachbeurkundung der persönlichen Haftung stellt somit eine Titulierung der Forderungen gegen deinen Mann dar. Nach Zustellung der Urkunde durch den Gerichtsvollzieher kan dann persönlich vollstreckt werden, bis zur e.V.
Sind die gesicherten Darlehen im Rückstand oder schon gekündigt? Wenn ja, ist diese
Vorgehensweise eine kostengünstige Möglichkeit einer Titulierung. Ansonsten müsste
die Bank mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Klage oder notariellen Schuldanerkenntnis titulieren.
Wenn bei den Darlehen keine Rückstände bestehen, dürfte die Abgabe eines zusätzlichen abstrakten Schuldanerkenntnisses nicht erforderlich sein und auch keine Kündigung drohen.
Verfasst am: 21.11.05, 20:07 Titel: Re: Nachbeurkundung der persönlichen Haftung bei einer Hypot
Jo1 hat folgendes geschrieben::
Und kann die Bank wenn wir uns weigern dies zu unterschreiben, bzw, zu beurkunden die Hypothek einfach kündigen?
Nein, die zusätzliche Besicherung des Kredites durch die persönliche Haftung des Ehemannes hätte die Bank vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Hypothek vornehmen müssen.
Nein, wir sind weder in Rückstand, noch sonst wie in Schwierigkeiten was die Hypothek angeht. Im Gegenteil. Wir haben das Darlehen von meiner Bank auf die Bank meines Mannes (weil ich in Mutterschutz war/bin) nach dem regulären Ablauf von 10 Jahren dort, vor einem Jahr vorgenommen. Im Klartext: die Bank meines Mannes hat das übernommen. Nachdem alles soweit geklärt war, Verträge unterschrieben, das Geld ausbezahlt, fiel der Bank ein (ca. 2-3 Monate NACH Vertragsabschluss) dass sie die besagte Nachbeurkundung noch brauchen. Weil uns das komisch vorkam, haben wir das auf die lange Bank geschoben und wir bedienen bis heute die monatliche Belastungen dafür rechtzeitig und vollständig. Es ist lediglich ein kleines Problem mit dem Kontokorrent aufgetreten, im mittleren 5.stelligen Bereich. Allerdings ist mein Mann arbeitslos, bekommt aber zum 01.01. eine neue Stelle.
Also treten für mich 2 Fragen auf:
a. warum wollte die Bank das von vornherein haben (bzw. 2 Monate nach Abschluss), wo alles neu, und prima war, sonst hätten sie die Hypothek nicht übernommen.
b. wieso kommt die Bank gerade jetzt darauf, dass wir ihrer Nachforderung von Jan. die Nachbeurkundung nachzureichen nicht nachgekommen sind? Kann das "kleinere" (im Vergleich zu Hypotheksumme) Problem zu drastische Maßnahmen führen, OBWOHL wir uns NIE verspätet haben mit der Bezahlung?
Ich bin mir nicht sicher was richtig ist. Wird nicht nachbeurkundet, wird die Bank Mittel und Wege finden, wegen des kleineren Problems die Verträge zu kündigen. Tun wir es doch, kündigt die Bank vielleicht hinterher trotzdem (warum sonst wollten sie das jetzt unbedingt haben?) und belangen uns umso leichter. Sehe ich das falsch? Was meinen Sie?
Und vielen Dank noch ein Mal für Ihre Mühe und Geduld.
Viele Grüße
Joy _________________ "Stark ist, wer mehr Träume hat als die Realität zerstören kann."
Zuletzt bearbeitet von Jo1 am 21.11.05, 21:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
der erste Kreditnehmer war Anfang des Jahres, als die erste Aufforderung kam die Nachbeurkundung vorzunehmen NICHT arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit ist erst in Sommer eingetreten.
LG Joy _________________ "Stark ist, wer mehr Träume hat als die Realität zerstören kann."
aus der Bankpraxis heraus vermute ich, dass es hier schlicht um Bearbeitungstechnik handelt.
Natürlich hat die Bank ein Interesse, dass neben der dinglichen Haftung auch die persönliche Haftung aller Kreditnehmer in der Grundschuld beurkundet ist. Den Grund hat korbian ja geschildert.
Typischerweise sieht die Bank die Grundschuldbestellungsurkunde von der Kreditablösung nicht. Aus dem Grundbuch, dass die Bank vorab einsieht, ist nicht zu erkennen, ob eine persönliche Haftung protokolliert ist.
Nun löst die Bank ab und erhält im Gegenzug von der alten Bank die (vollstreckbare Ausfertigung der) Grundschuldbestellungsurkunde.
Jetzt erst schaut ein Kreditsachbearbeiter auf diese Urkunde uns stellt fest: Entgegen dem Wunsch der Bank ist nur der Eigentümer persönlich haftbar.
Folge: Ganz routinemäßig schreibt die Bank den Kunden an und bittet um Heilung dieses "Fehlers".
Die Frage ist, erfüllt man den Wunsch der Bank?
Erst einmal im Vertrag und der Sicherheitenzweckbestimmung nachlesen, zu welcher Sicherheitenstellung Sie verpflichtet sind. Ich denke, hier ist nichts über eine entsprechende Ausstattung der Grundschuld vereinbart. Wenn doch, natürlich den Vertrag erfüllen.
Gemäß Ziffer 13.2 AGB hat die Bank das Recht, bei einer Verschlechterung der Bonität oder des Sicherheitenwertes eine Verstärkung der Sicherheiten zu fordern.
Probleme auf dem Girkokonto (im 5stelligen Bereich!!!) oder Arbeitslosigkeit sind deutliche Hinweise auf eine Bonitätsverschlechterung.
Spätestens, wenn die Bank ihren Wunsch nach der Nachprotokolierung mit 13.2 AGB begründet, sollte man hellhörig werden, da die Folge einer Verweigerung einer Sicherheitenverstärkung gemä 13.2 eine Kündigung sein kein.
Wenn all dies nicht gegeben ist, kann die Bank lange eine Nachprotokollierung wünschen. Sie kann es nicht durchsetzen. Die Frage ist aus Kundensicht natürlich, ob es nicht hilfreich ist, durch ein Entgegenkommen hier die Bank zu einem entgegenkommenden Verhalten in der Frage der Kontoführung auf dem Girokonto zu motivieren.
wieso kommt die Bank gerade jetzt darauf, dass wir ihrer Nachforderung von Jan. die Nachbeurkundung nachzureichen nicht nachgekommen sind? Kann das "kleinere" (im Vergleich zu Hypotheksumme) Problem zu drastische Maßnahmen führen, OBWOHL wir uns NIE verspätet haben mit der Bezahlung?
Hallo jo1,
seit Januar ist nun doch schon einige Zeit vergangen. Was das keinere oder größere Probem ist, sieht meistens jede Seite anders. Lösen Sie doch erstmal das kleinere Problem. Wenn Sie an einer guten Beziehung zur Bank auch im Hinblick auf das Girokonto interessiert sind, dann erfüllen Sie doch den kleinen Wunsch.
Ob die Abgabe eines abstrakten Schuldanerkenntnises aber eine Sicherheitenverstärkung darstellt bezweifle ich. Die persönliche Haftung ergibt sich ja schon aus dem Kreditvertrag. Eine Kündigung nur daraus abzuleiten ist m.E. nicht rechtens. Etwas anderes ist es, wenn die Übernahme des Schuldversprechens schon
bei Kreditvergabe vereinbart war.
vielen Dank für die ausführliche Aufklärung! Nachdem ich nun den Hintergrund nachvollziehen kann, habe ich das heute Nachmittag in die Wege geleitet und die Beurkundung findet noch diese Woche statt. Damit komme ich dem Wunsch der Bank nach und hoffe, das damit das Schlimmste abgewendet ist (zumal die genannte Ziffer 13.2 AGB nicht zum tragen kam - habe ich noch nachgesehen).
Ich hätte mich wohl bedeutend früher, hier informieren sollen.
Vielen Dank! und einen schönen Abend.
Joy _________________ "Stark ist, wer mehr Träume hat als die Realität zerstören kann."
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