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ich hatte mit (Wortsperre: Firma) einen Flug nach Mallorca gebucht. Abflug war geplant am
18.11.2005 um 6.05 h
Durch einen Maschinenschaden sind wir aber erst um 18.00 h geflogen, der
Abflug wurde immer Scheibchenweise bis 13.00 h verschoben.
Um 13.00 h gab man den Einsatz einer Ersatzmaschine bekannt, die dann wie erwähnt um 18.00 h abhob.
Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises ?
Von der (Wortsperre: Firma) habe ich eine Bestätigung über 11,5 Stunden Flugverspätung.
Grundsätzlich einmal wäre die Erstattung des Flugpreises ja nur dann überhaupt in Erwägung zu ziehen, wenn man gar nicht geflogen wäre.
Ob dann - also bei Nichtantritt des Fluges der Rücktritt mit Rückzahlungsforderung gerechtfertigt war oder nicht, kann man so nicht sagen. Das hängt beispielsweise von der gesamten Reisedauer ab, ob es zumutbar war, 11 Stunden später abzufliegen.
Ist man geflogen, so steht einem ein Minderungsanspruch wegen nicht vereinbarungsgemäß erbracher Leistung.
Handelte es sich um eine Pauschalreise: a) flog man --> Reisemangel --> in der Größenordnung zwischen 50 und 100 Prozent von anteilig einem Tagespreis
b) flog man nicht ab, wird wieder die Zumutbarkeit ein Kriterium sein, ob man sein Geld zurück bekommt oder nicht.
Fakt ist, das wir 3 Tage auf Mallorca geplant hatten.
Hinflug 18.11. und Rückflug 20.11.
Der 18.11. war auch noch der 40. Geburtstag meiner Frau und dieser
Tag war natürlich anders geplant als in Düsseldorf 11,5 Stunden auf
den Abflug zu warten
Jetzt weiss ich aber immer noch nicht, ob ihr geflogen seid oder nicht.
Aber meine persönliche Meinung wäre bei einer Kurzreise von drei Tagen, dass eine elfstündige Verschiebung die Auflösung des Transportvertrages bzw. des Reisevertrages durchaus rechtfertigen könnte.
Aber ich denke, so ein Fall müsste vor Gericht ausgetragen werden, um Klarheit zu erlangen.
Ist man aber geflogen, steht einem nur mein schon geschilderter Minderungsanspruch zu.
wir sind am gleichen Tag noch geflogen. Mit der Maschine um 18.00 h.
Wir haben von einem Rücktritt des Fluges und einer Umbuchung auf
eine andere Gesellschaft abgesehen, weil wir dann noch befürchtet haben
das man unser Gepäck vielleicht nicht entsprechend verlädt. Der Koffer
war ja schon eingecheckt.
Habe die Fluglinie angeschrieben und um angemessene Entschädigung
gebeten. Bin mal gespannt was da kommt.
weil wir dann noch befürchtet haben
das man unser Gepäck vielleicht nicht entsprechend verlädt. Der Koffer
war ja schon eingecheckt.
also, entweder will man, weil man im Recht ist, sein Recht erhalten, dann muss man aber auch die rechtlich vorgeschriebenen Alternativen annehmen (mit möglichen Folgekonsequenzen, die wiederum rechtliche Forderungen möglich machten...) oder man verwirkt seine Rechte durch freiwilligen Verzicht.
Unter der Annahme, dass man Euch frühere Flüge angeboten hätte und ihr diese abgelehnt habt, steht euch keine Entschädigung nach gesetzlichen Grundlagen zu.
Gruß
Peter
PS: es zeigt wieder einmal, wie schwer eine Beurteilung eines Falles ist, weil man doch nciht alle Details im ersten Posting erfährt. Erinnert mich an Otto und seine Kuh Elba (oder so ähnlich hieß sie...).
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