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GmbH Geschäftsführer als Aktionäre (Interessenkonflikt)

 
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cruhrmann
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 1
Wohnort: leipzig

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 18:51    Titel: GmbH Geschäftsführer als Aktionäre (Interessenkonflikt) Antworten mit Zitat

Folgende Konstellation bitte ich, vorzustellen: Eine GmbH, sagen wir es ist eine Werbeagentur, hat 5 Gesellschafter, von denen 2 Geschäftsführer sind: Die Konstellation der Anteile ist diese:
Die Gesellschafter A und B , beide Geschäftsführer der GmbH mit Alleinvertretungsvollmacht halten je 20% der Anteile, ein Gesellschafter C hält 10% der Anteile und ist auch Mitarbeiter der Firma, ein Gesellschafter D hält weitere 30% der Anteile und ein Gesellschafter E hält weitere 20% derAnteil und ist ebenfalls Mitarbeiter der Firma.
Im Lauf des Jahres erbringt die GmbH Leistungen für einen Kunden (sagen wir eine AG in Gründung) , die intern erfasst werden und sich im niedrigen 6stelligen Bereich befinden. Trotz mehrfacher Hinweise, dass die erbrachten Leistungen doch abgrechnet werde sollen oder zumindest eine vertragliche Basis für die Arbeit und Auslagen gegenüber der AG in Gründung geschaffen werden sollen, weigern sich die geschäftsführenden Gesellschafter A und B beharrlich die erbrachten Leistungen abzurechnen. Gesellschafter E kündigt seinen Job und verlässt die Firma, ist aber weiterhin Gesellschafter der Firma. Ein Handelsregister Auszug zeigt, dass Gesellschafter A B und C Aktionäre dieser AG sind und offensichtlich ihre Aktien-Anteile durch einen "Leistungstransfer" der GmbH zugunsten der AG finanziert haben. Hat Gesellschafter E auf sich gestellt, (nehmen wir an, Gesellschafter D ist einem Firmenwagen beruhigt worden) gegen seine Mitgesellschafter und GmbH-Geschäftsführer A und B vorzugehen?

Das würde mich wirklich interessieren!
_________________
Christoph Ruhrmann
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MaggieA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

ohne dass ich vom fach wäre, habe ich folgende bauchgefühle:

hört sich an wie eine vga: kostenlose erbringung von leistungen durch die GmbH für eine schwestergesellschaft ist eine verdeckte gewinnausschüttung an die gesellschafter der AG. meistens steht in satzungen der gmbh s etwas über verdeckte gewinnausschüttungen, und wie diese bzgl. den gesellschaftern zu behandeln sind (manchmal müssen verdeckte gewinnausschüttugen von den gesellschaftern an die gmbh zurückbezahlt werden). wenn dies der fall ist, müssten die gesellschafter abc den wert der leistungen an die gmbh zahlen.

die geschäftsführer verhalten sich m.e. geschäftsschädigend, da hier umsätze aus eigenfinanziellen interessen nicht abgerechnet werden. in den gf vertrag schauen bzw. allgemeine grundsätze in solchen fällen folgen (abmahnung bzw. ausserordentliche kündigung)

ob das e mit seinen 20% tun kann??? keine ahnung - fände es aber nicht rechtmässig, wenn e gar nix machen könnte...

bilanz am ende des jahres nicht feststellen und auf keinen fall die geschäftsführung entlasten!!!

wie gesagt - bin keine fachfrau...
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