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Großbrand, Fachwerkhaus, Hausratversicherung

 
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Mueseli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 20:45    Titel: Großbrand, Fachwerkhaus, Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
vor zwei Wochen ist unser Fachwerkhaus abgebrannt. Die Ursache war Brandstiftung im Nachbarhaus. Die Hausratversicherung war gleich am nächsten Tag da, ebenso die Brandkasse. Ich habe noch ein paar (viele) Fragen zur Hausratversicherung:

Was ist mit beschädigten aber nicht zerstörten Gegenständen? z.B. ist die Garderobe durch die Geräte der Feuerwehr verkrazt worden, aber nicht völlig unbenutzbar oder zerstört. Eine Reparatur von Kratzern lohnt sich nicht - die Garderobe war nicht sehr teuer. Was ersetzt die Hausrat in diesem Fall?

Was ist mit Schäden die beim Umzug entstanden sind?
Wir mussten wegen der Einsturzgefahr möglichst schnell unseren noch brauchbaren Hausrat entfernen. Nachdem der Gutachter den Schaden aufgenommen hatte. Es war keine Zeit ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Wir sind mit der Hilfe von Bekannten und deren offenen LKWs umgezogen. Dabei sind noch mehr Schäden entstanden.
Es war nicht möglich alle noch brauchbaren Möbel unbeschadet aus dem Haus zu bringen, da die Treppen teilweise beschädigt waren. Werden diese Schäden ersetzt?
An Vorsicht hat es nicht gemangelt. Musste sehr schnell gehen.

In der Nacht nachdem der Gutachter da war, ist in einigen Zimmern noch viel Lehm von den Decken gefallen. Das Löschwasser hat die Lehmdecken aufgeweicht und nach und nach hat sich der Lehm gelöst. Dadurch sind Möbel beschädigt worden, die der Brand nicht zerstört hat. Der Gutachter konnte diese Schäden nicht mehr sehen. Was wird damit?

Der Gutachter hat in zwei Zimmer nicht hineingesehen, da wir überzeugt waren, dass dort kein Schaden entstanden ist. Allerdings ist ganz hinten in den Regalen doch einiges verschmort. Die Regale haben wir in der Zwischenzeit ausgeräumt. Musste ja alles raus. In situ kann da nichts mehr begutachtet werden. Was wird damit?

In welcher Höhe bezahlt die Versicherung die Lagerfläche?

Wer bezahlt Telefonanschluss, Nachsendeauftrag u.ä. in der Wohnung die wir bezogen haben bis unser Haus wieder saniert ist? Renovierungskosten etc.? Gibt es da überhaupt Unterstützung? Von der Hausrat eher nicht, oder?

Werden Aufwendungen (Zeit) für das Einräumen der neuen Wohnung bezahlt?

Hotelkosten werden sicher nur erstattet wenn man ein Hotel in Anspruch genommen hat. Der Versicherungsmensch hat mich mehrmals darauf hingewiesen und es mir sogar noch aufgeschrieben. Ich hatte das Gefühl er wollte mir nahe legen, das Hotel in Anspruch zu nehmen. Allerdings haben wir noch am Brandtag sofort die neue Wohnung bezogen. Naja, mit dem was noch übrig war.

Aufwendungen Unterbringung Katze? Wir konnten unseren Kater nicht mitnehmen. Er wohnt bei Nachbarn die sich nun wohl für längere Zeit um ihn kümmern müssen.
Können diese Aufwendungen ersetzt werden?

Was ist mit Regalen, Waschbecken etc. die entfernt werden müssen? Zwei Aussenwände müssen komplett weg. Im Bad exisitiert noch die Badewanne etc. Die Einrichtung im Bad ist nicht neu und vor allem an die schiefen und krummen Wände angepasst worden. Diese Wände wird es nach der Sanierung nicht mehr geben. Die Einrichtung ist auch nicht zu verkaufen. Passt ja sonst nirgends rein.
Wird das ersetzt?

Meine Tochter ist überzeugt, dass z.B. ihre Inliner auf dem Dachboden verbrannt sind.
Ich kann mich nicht erinnern ob die Inliner dort waren oder nicht. Wie geht die Versicherung mit solchen Unklarheiten um?

Wie schätzt man den Wert von Gegenständen z.B. einem alten Fenster (sehr special: mit Türchen, bleiverglast usw.) ein. Ich hatte vor das Fenster zu verkaufen und hätte damit auch sicher verdient. Nur wieviel?

Nach dem Brand konnten wir einen Palm nicht mehr finden, obwohl der an einer Stelle lag an der es nicht gebrannt hat. Sollen wir das bei der Hausrat angeben. wird wohl eher Diebstahl sein.

ok - das wäre es im Moment.

viele Grüße
Anna
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 08:15    Titel: Re: Großbrand, Fachwerkhaus, Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Mueseli hat folgendes geschrieben::
Hallo,
vor zwei Wochen ist unser Fachwerkhaus abgebrannt. Die Ursache war Brandstiftung im Nachbarhaus. Die Hausratversicherung war gleich am nächsten Tag da, ebenso die Brandkasse. Ich habe noch ein paar (viele) Fragen zur Hausratversicherung:

Was ist mit beschädigten aber nicht zerstörten Gegenständen? z.B. ist die Garderobe durch die Geräte der Feuerwehr verkrazt worden, aber nicht völlig unbenutzbar oder zerstört. Eine Reparatur von Kratzern lohnt sich nicht - die Garderobe war nicht sehr teuer. Was ersetzt die Hausrat in diesem Fall?

Was ist mit Schäden die beim Umzug entstanden sind?
Wir mussten wegen der Einsturzgefahr möglichst schnell unseren noch brauchbaren Hausrat entfernen. Nachdem der Gutachter den Schaden aufgenommen hatte. Es war keine Zeit ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Wir sind mit der Hilfe von Bekannten und deren offenen LKWs umgezogen. Dabei sind noch mehr Schäden entstanden.
Es war nicht möglich alle noch brauchbaren Möbel unbeschadet aus dem Haus zu bringen, da die Treppen teilweise beschädigt waren. Werden diese Schäden ersetzt?
An Vorsicht hat es nicht gemangelt. Musste sehr schnell gehen.

In der Nacht nachdem der Gutachter da war, ist in einigen Zimmern noch viel Lehm von den Decken gefallen. Das Löschwasser hat die Lehmdecken aufgeweicht und nach und nach hat sich der Lehm gelöst. Dadurch sind Möbel beschädigt worden, die der Brand nicht zerstört hat. Der Gutachter konnte diese Schäden nicht mehr sehen. Was wird damit?

Der Gutachter hat in zwei Zimmer nicht hineingesehen, da wir überzeugt waren, dass dort kein Schaden entstanden ist. Allerdings ist ganz hinten in den Regalen doch einiges verschmort. Die Regale haben wir in der Zwischenzeit ausgeräumt. Musste ja alles raus. In situ kann da nichts mehr begutachtet werden. Was wird damit?

In welcher Höhe bezahlt die Versicherung die Lagerfläche?

Wer bezahlt Telefonanschluss, Nachsendeauftrag u.ä. in der Wohnung die wir bezogen haben bis unser Haus wieder saniert ist? Renovierungskosten etc.? Gibt es da überhaupt Unterstützung? Von der Hausrat eher nicht, oder?

Werden Aufwendungen (Zeit) für das Einräumen der neuen Wohnung bezahlt?

Hotelkosten werden sicher nur erstattet wenn man ein Hotel in Anspruch genommen hat. Der Versicherungsmensch hat mich mehrmals darauf hingewiesen und es mir sogar noch aufgeschrieben. Ich hatte das Gefühl er wollte mir nahe legen, das Hotel in Anspruch zu nehmen. Allerdings haben wir noch am Brandtag sofort die neue Wohnung bezogen. Naja, mit dem was noch übrig war.

Aufwendungen Unterbringung Katze? Wir konnten unseren Kater nicht mitnehmen. Er wohnt bei Nachbarn die sich nun wohl für längere Zeit um ihn kümmern müssen.
Können diese Aufwendungen ersetzt werden?

Was ist mit Regalen, Waschbecken etc. die entfernt werden müssen? Zwei Aussenwände müssen komplett weg. Im Bad exisitiert noch die Badewanne etc. Die Einrichtung im Bad ist nicht neu und vor allem an die schiefen und krummen Wände angepasst worden. Diese Wände wird es nach der Sanierung nicht mehr geben. Die Einrichtung ist auch nicht zu verkaufen. Passt ja sonst nirgends rein.
Wird das ersetzt?

Meine Tochter ist überzeugt, dass z.B. ihre Inliner auf dem Dachboden verbrannt sind.
Ich kann mich nicht erinnern ob die Inliner dort waren oder nicht. Wie geht die Versicherung mit solchen Unklarheiten um?

Wie schätzt man den Wert von Gegenständen z.B. einem alten Fenster (sehr special: mit Türchen, bleiverglast usw.) ein. Ich hatte vor das Fenster zu verkaufen und hätte damit auch sicher verdient. Nur wieviel?

Nach dem Brand konnten wir einen Palm nicht mehr finden, obwohl der an einer Stelle lag an der es nicht gebrannt hat. Sollen wir das bei der Hausrat angeben. wird wohl eher Diebstahl sein.

ok - das wäre es im Moment.

viele Grüße
Anna


Uijuijui, ganz schön viele Fragen...

Ich glaube, daß, angesichts des Verbots der individuellen Rechtsberatung hier im Forum, folgender Rat erlaubt sein dürfte: Die kompletten Forderungen an die eigene Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung stellen. Darauf hinweisen, daß die einen oder anderen Nachweise nachgereicht werden können. Abwarten, was die Versicherung ablehnt und dann erst diese Forderungen z. B. einklagen.

Unterbringung Katze: war das versichert? Smilie

Ich halte es für den falschen Weg, sich im voraus heißzumachen, ob und was die Versicherung erstattet, ohne zu wissen, ob sie es ablehnt oder nicht.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Mogli
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi mueseli,

das sind ja eine Menge Fragen auf einmal. Wir gehens mal der Reihe nach
durch:

(da wir nicht wissen, welche Version der Hausrat-Versicherungsbedingungen
hier gilt, nehmen wir an, es handelt sich um die noch gebräuchlichsten,
marktüblichen VHB 92. Die angeführten §§ beziehen sich immer auf dieses
Bedingungswerk).

1. beschädigte Gegenstände: vgl. § 18, 1b: die notwendigen Reparaturkosten,
höchstens jedoch der Versicherungswert. Hierbei ist zu beachten, dass der
Versicherungswert in der Hausratversicherung generell der NEUWERT ist
(Neuwert ist Wiederbeschaffungswert von gleichartigen, neuen Sachen).

2. Schäden während des Transports: Das ist grundsätzlich als Sachschaden
infolge des Versicherungsfalles zu werten.

3. nachträglich erst bemerkte Schäden: sind problemlos mitversichert.
Sollten sofort nachgemeldet werden, damit der Sachverständige eine
Nachbesichtigung vornehmen kann.

4. Kosten für Lagerfläche: Position "Transport- und Lagerkosten", § 2, 1c.
Lagerkosten werden bedingungsgemäß höchstens für 100 Tage übernommen.

5. neuer Telefonanschluss in der neuen Wohnung: das geht die
Hausratversicherung nichts an; ebenso das Einräumen der neuen Wohnung.

6. Es werden ausdrücklich die Kosten für "Hotel- oder ähnliche
Unterbringung" übernommen. "ähnliche Unterbringung" bedeutet eigentlich
nicht eine Mietwohnung. Da würde ich trotzdem mit dem Versicherer drüber
reden, ob er die Miete für die Ersatzwohnung nicht analog wie Hotelkosten
behandeln will. Hier gibt es Entschädigungsgrenzen: üblicherweise 1 % der
Versicherungssumme pro Tag, maximal 100 Tage. (die gleiche Kostenposition
ist übrigens auch in der Gebäudeversicherung enthalten; hier kann man also
von beiden Versicherern Ersatz erhalten).

7. Kosten für die Unterbringung des Katers gehen die Hausratversicherung
nichts an.

8. Reparatur fürs Bad: das gehört zur Gebäudeversicherung.

9. verschwundene Inliners und Palm: der Versicherungsnehmer hat
grundsätzlich für alle Schäden die Beweispflicht, d.h., er muss in
geeigneter Form nachweisen, dass die Sachen vor dem Brand vorhanden waren
und nachher verschwunden. Dann ist das ein versicherter Sachschaden.

10. das alte bleiverglaste Fenster: Grundsätzlich ist ein Fenster Gebäudebestandteil; hier ist nicht die Hausrat-, sondern die Gebäudeversicherung zuständig. Die Gebäudeversicherung bezahlt grundsätzlich, ebenso wie die Hausratversicherung, den Neupreis, also hier das Anfertigen eines gleichartigen Fensters.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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