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Verfasst am: 23.11.05, 18:44 Titel: Welche Befugnisse hat die Betreuerin?
Folgende Situation ist gegeben:
Eine Immobilie soll verkauft werden. Eine Zwangsversteigerung würde sonst in den nächsten Wochen von der Bank vollzogen werden. Eigentümer der Immobilie sind drei Personen (Erbengemeinschaft ABC) Ein Käufer ist aber schon gefunden und der Kaufpreis schon ausgehandelt.
Einer der Eigentümer (C) ist jedoch aufgrund einer geistigen Behinderung, unter Betreuung. Diese Betreuerin (kein Familienmitglied), wurde vom Vormundschaftsgericht eingesetzt, sie betreut ihn in allen Bereichen.
Hier nun meine Frage:
Ist die Betreuerin berechtigt für den Eigentümer C beim notariellen Vertrag zu unterzeichnen, oder bedarf es einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Da der Käufer nämlich auf die Eigenheimzulage und die momentanen Zinskonditionen angewiesen ist, würde es bei einer Verzögerung nicht mehr zum Verkauf kommen und das Objekt würde zwangsversteigert werden.
Wie ist die rechtliche Situation?
Im Vorraus schonmal vielen Dank für ihre Mühe.
MFG
Verfasst am: 23.11.05, 18:52 Titel: Re: Welche Befugnisse hat die Betreuerin?
Neo25x hat folgendes geschrieben::
Ist die Betreuerin berechtigt für den Eigentümer C beim notariellen Vertrag zu unterzeichnen, oder bedarf es einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
Eine schnelle und klare Antwort - vielen Dank erstmal dafür,
jetzt noch eine weitere Besonderheit. Der Erbteil dieses Verkäufers C ist an den Landschaftsverband Rheinland verpfändet - Hat das weitere Konsequenzen, also muss dieser auch dem Kaufvertrag zustimmen?
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