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Wann ist ein Beleihungsobjekt beleihungsfähig?

 
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stefanie schlick
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 15:41    Titel: Wann ist ein Beleihungsobjekt beleihungsfähig? Antworten mit Zitat

Ein Freund hat die Absicht, sein Zweitwohnhaus, in dem er die Hälfte des Jahres (am Meer) wohnt, mit einem Hypothekendarlehens zu belasten bzw. umzuschulden.

Die Bank verlangt einen Nachweis, dass das Haus kein Ferienwohnhaus, sondern ein reguläres Wohnhaus ist.
Welche Kriterien sind zu erfüllen, damit ein Haus "Wohnhaus" anerkannt ist?
(es liegt in den neuen Bundesländern, dort sind Garten- und Feriengebiete mit Wohngebieten gemischt, bzw.oft ganzjährige Bewohnbarkeit gegeben).

Freundliche Grüße in die Runde
ein Interessierter
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

viele Banken beleihen Ferienhäuser gar nicht oder bewerten diese deutlich niedriger als Wohnimmobilien.

Es gibt keine abschliessende Definition eines Ferienhauses. Banken haben hier Freiräume.

Wichtige Unterlagen zum Nachweis, dass es sich nicht um ein Ferienhaus sondern ein Wohnhaus handelt wären:

- Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet ausweist
- Bauunterlagen, die eine Bauausführung in der Qualität eines Wohnhauses, belegen (Wohnimmobilien haben eine Gesamtnutzungsdauer >50 Jahre. Ferienhäuser oft nur von 20 -30 Jahren)
- Anmeldung des Bewohners mit erstem Wohnsitz
- Grundrisse, die für eine Wohnimmobilie typisch sind (oftmals haben Ferienhäuser Wohnflächen, die viel geringer sind als bei Häusern, die dauerhaft bewohnt werden)
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