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wird man im schadensfall von der KFZ-versicherung eigentlich darüber informiert, wenn man aufgrund eines verursachten schadens hochgestuft wird? bzw muss man informiert werden?
und wann man hochgestuft wird, wann wird man hochgestft? nach klärung des schadens oder im nächsten jahr?
habe die versicherung gewechselt und bekomme jetzt die versicherungsdaten, laut denen ich ab 01.01.06 mit 100% kfz-haftplicht stehe, momentan bin ich bei 70% und wäre nächstes jahr bei 60%.
es gab mitte des jahres einen schadenfall, bei dem ich laut gutachter unbeteiligt war, seid dieser aussage habe ich nichts mehr davon gehört.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 24.11.05, 23:09 Titel:
Die Info über die Rückstufung liegt doch vor. Also erledigt.
Eine Rückstufung erfolgt aufgrund der Schadenmeldung und dann zur Hauptfälligkeit. Das ist in 99 % aller Fälle der 01.01. Es sei denn im Versicherungsschein steht ein anderes Ablaufdatum.
Wenn sich herausstellt, daß die Versicherung nicht leisten muß, oder der Schaden selbst bezahlt wird, wird alles rückwirkend wieder so gestellt als wäre nichts gewesen.
Mal nachfragen, ob die Schadenakte schon geschlossen ist, oder woran es liegt, daß dem offensichtlich noch nicht so ist. Es lohnt sich: 60 % statt 100 %
Mal nachfragen, ob die Schadenakte schon geschlossen ist, oder woran es liegt, daß dem offensichtlich noch nicht so ist. Es lohnt sich: 60 % statt 100 %
Lohnt sich auf jeden Fall, da es ja auch sein kann, dass deine Versicherung den Schaden ohne Rückmeldung beglichen hat. Wäre nicht das erste Mal. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
danke, hab heute mal mit der versicherung telefoniert,
bis der schadensfall abgeschlossen ist wird die sache behandelt als wäre ich hochgestuft worden, im falle von unbeteiligt bekomme ich das zuviel überwiesene geld dann zurück.
wär ich n arschloch würde ich jetzt sagen das nächste mal fahr ich weiter wenns hinter mir kracht, spaart ne menge ärger.
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